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KRESS
OSW 04/00
Garantie Kress MBH 2000
D

Garantie

1. Dieses Elektrowerkzeug wurde mit hoher Präzision gefertigt und
unterliegt strengen werkseitigen Qualitätskontrollen.
2. Daher garantieren wir die kostenlose Beseitigung von Fabrikations-
oder Materialfehlern, die innerhalb von 24 Monaten ab Verkaufsda-
tum an den Endverbraucher auftreten. Wir behalten uns vor, defek-
te Teile auszubessern oder durch neue zu ersetzen. Ausgetausch-
te Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Unsachgemäße Verwendung oder Behandlung sowie die Öffnung
des Gerätes durch nicht autorisierte Reparaturstellen führen zum
Erlöschen der Garantie. Dem Verschleiß unterworfene Teile sind
von Garantieleistungen ausgeschlossen.
4. Garantieansprüche können nur bei unverzüglicher Meldung von
Mängeln (auch bei Transportschäden) anerkannt werden. Durch
Ausführung von Garantieleistungen wird die Garantiezeit nicht ver-
längert.
5. Bei Störungen bitte Gerät mit ausgefüllter Garantiekarte und kurzer
Mängelbeschreibung an uns oder die zuständige Servicestelle ein-
senden. Kaufbeleg beifügen.
6. Durch die von uns übernommenen Garantie-Verpflichtungen wer-
den alle weitergehenden Ansprüche des Käufers – insbesondere
das Recht auf Wandelung, Minderung oder Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen – ausgeschlossen.
7. Dem Käufer steht jedoch nach seiner Wahl das Recht auf Minde-
rung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgän-
gigmachung des Kaufvertrages) zu, falls es uns nicht gelingt, evtl.
auftretende Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti-
gen.
8. Nicht ausgeschlossen sind die Schadensersatzansprüche nach
den §§ 463, 480 Abs. 2,635 BGB wegen Fehlens zugesicherter Ei-
genschaften.
9. Die Bestimmungen nach Punkt 7 und 8 gelten nur für den Bereich
der Bundesrepublik Deutschland.
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