Siehe Anleitung Schwimmbecken RILAX Nr. 19287.
Setzen Sie die Handläufe an den beiden Punkten (A) und (A´)
der Treppe auf, Abbildung 16.
Siehe Anleitung Schwimmbecken RILAX Nr. 19287
Im Bereich der Treppe kann das Bodenschutzvlies nicht
ausreichend befestigt werden (da es in diesem Bereich keine
Bodenschienen gibt). Verwenden Sie dazu ein doppelseitiges,
transparentes Klebeband, um das Vlies an der Treppe zu
fixieren, Abbildung 16.
Bevor Sie mit dem Einhängen der Innenhülle
beginnen, sollten Sie sich eine Schablone
schaffen, welche Ihnen das Einhängen der
Innenhülle im Bereich der Treppe erleichtert.
a
Verwenden Sie ein Brett, das 2,15 m lang und 2 – 3 cm
dick ist, Abbildung 17.
b
Schneiden Sie das Brett dahingehend zurecht, daß eine
Seite dem exakten Verlauf des Innenradius der Treppe
entspricht. Verwenden Sie dafür am besten ein Stück
gebogene obere Profilschiene, die noch nicht verwendet
wurde und Ihnen den Radius somit genau vorgibt,
Abbildung 17.
c
Befestigen Sie dieses Brett mit Schraubzwingen auf der
Vorderseite der Treppe. Betreten Sie die Treppe nicht,
Abbildung 17.
d
Erinnerung: Füllen Sie das Becken bis zu einer Höhe
von 5 cm mit Wasser. Schieben Sie die Klemmprofile
zur Fixierung der Innenhülle in den Handlauf, Abbildung
18 und 19.
e
Folgen Sie den Anweisungen bezüglich dem Einhängen
der Innenhülle in der Anleitung Schwimmbecken RILAX
Nr. 19287.
f
Wenn Sie den Bereich der Treppe erreicht haben,
fixieren Sie die Innenhülle mit Schraubzwingen am Brett
(zum Schutz der Innenhülle verwenden Sie bitte dabei
Karton), Abbildung 19.
REINIGUNG DES BECKENS
BODENSCHUTZVLIES
EINHÄNGEN DER INNENHÜLLE
EINHÄNGEN DER INNENHÜLLE (Fortsetzung)
Anmerkung: für allen Beckenmodelle müssen Sie das
Bodenschutzvlies anpassen, damit es den verschiedenen
Radien des Schwimmbeckens und der Treppe entspricht.
Das Vlies darf nicht überlappen.
Handlauf (als Vorlage zum
Anzeichnen des Brettes
Handlauf
Klemmprofil
Innenhülle
Stahlwand
7/11
ER
Bodenschutzvlies
Schraubzwinge
Brett
Schraubzwinge
Innenhüll
Wasserstand 5 cm
Abb. 16
Abb. 17
Abb. 18
Abb. 19