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Fritz!Box 7330 Anleitung Seite 13

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Anhang: Wichtige Hinweise zum Notruf bei VoIP-Anschlüssn
Die Notrufnummern 110 und 112 können über den VoIP-Anschluss der Wobcom erreicht
werden.
Bitte achten Sie darauf, dass bei diesen beiden Notrufnummern, wie im Festnetz, keine
Vorwahl vorangestellt werden darf!
Die Notrufe werden der Notrufabfragestelle zugestellt, welche für die, für Ihren Anschluss
hinterlegte Kundenadresse zuständig ist.
Nur wenn Name und Adresse zum Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes korrekt sind,
kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität gewährleistet werden!
Jeder Wohnungswechsel muss deshalb zeitnah gemeldet werden. Ein Umzug in einen
anderen Vorwahlbereich führt zur Zuteilung einer neuen Rufnummer.
Nutzen Sie den VoIP-Zugang von einem anderen Ort, als der hinterlegten Adresse
(nomadische Nutzung), ist eine Notrufversorgung gar nicht oder nur dann möglich, wenn Sie
der Notrufzentrale Ihren Standort und Ihren Namen mitteilen können. Sogenannte
"Röchelanrufe", Anruf ohne Melden und mit Notrufrückverfolgung, führen dann zu einem
kostenpflichtigen Fehlalarm.
Testanrufe bei Polizei und Feuerwehr stören den geregelten Betrieb des Notrufs und sind
ausdrücklich untersagt!
Schäden durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung der Notruffunktion
werden nicht ersetzt.
Sollten der WOBCOM GmbH Schäden durch den Missbrauch der Notruffunktion entstehen,
werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
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