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CAPITO CC Toronto-E Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 40

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Befüllung, Befüllstutzen und Befüllleitungen
Ein Lagerraum bzw. eine GEObox oder ein GEOtank dürfen grundsätzlich erst nach erfolgter
Erst-Inbetriebnahme durch einen Silo-LKW gefüllt werden. Bis zur erfolgten Inbetriebnahme
müssen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausführung und Montage der Lagerraum
bzw. eine GEObox oder ein GEOtank leer sein! Für die Inbetriebnahme sind ca. 150 kg
(= 10 Säcke á 15 kg) Pellets als Sackware am Tag der Inbetriebnahme bereit zu stellen.
Bei der Befüllung von Lagern mit Silo-LKW müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Die Einblas- und Absaugstutzen sollten bevorzugt ins Freie geführt sein und an der
Schmalseite des Raumes liegen. In jedem Fall muss für das Ankoppeln der Befüllschläuche
ein ausreichender Rangierabstand vorgesehen werden.
ANMERKUNG:
Aufgrund der technischen Einrichtungen sind in der Regel nur ca. 2/3 des Raumes
als nutzbares Füllvolumen für Pellets verwendbar (bei der Dimensionierung des
Lagerraumes berücksichtigen !).
Die Einblas- und Absauganschlüsse sind dauerhaft und unverwechselbar als solche zu
kennzeichnen. Die Länge des Lagerraumes, gemessen in Richtung des Einblasstutzens, ist
auf einer Plakette in der Nähe der Kupplungen anzugeben.
Die Stutzen sind in einem Abstand von mindestens 20 cm (gemessen zwischen Decke und
Rohroberkante) unter der Raumdecke in derselben Wand anzubringen. Voneinander sollten
sie einen Abstand von ca. 1m haben.
Das Absaugrohr muss auf der Rauminnenseite bündig mit der Wand abschließen und sollte
in Türnähe angeordnet werden.
Das Einblasrohr sollte mittig in der Wandbreite eingebaut werden und mindestens 30 cm in
den Raum hineinragen.
Stutzen, die in unterirdischen Kellerfenstern (Lichtschacht) montiert sind, müssen in einem
Bogen nach oben gezogen werden, damit die Kupplungen frei zugänglich sind. 90°-Bögen
sind zu vermeiden.
Befüllleitungen sollten möglichst kurz (nicht länger als 10 m) sein und wenige Richtungs-
änderungen aufweisen. Bei Richtungsänderungen dürfen nur Bögen verwendet werden.
Sind die Befüllstutzen nicht im Freien angeordnet und führen die Befüllleitungen durch
andere Räume, sind diese gemäß DIN 4104 auszuführen.
Die Einblas- und Absaugstutzen sind aus metallischem Werksto auszuführen und müssen
verdrehsicher eingebaut bzw. geerdet sein.
Die Kupplung des Einblasstutzens ist als Druck-Saugkupplung gemäß DIN 14323 A, jedoch
für einen Schlauch mit lichter Weite (SLW) von d=100 mm oder als Festkupplung gemäß DIN
14309A, jedoch mit Gewinde G4" auszuführen (entspricht A/110).
Die Kupplung des Absaugstutzens muss gleich dem Einblasstutzen oder mit SLW= 150mm
(F/150) ausgeführt werden. Nach dem Befüllvorgang die Stutzen mit entsprechenden
Blindkupplungen dicht verschließen.
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