10.4
Gewährleistung und Haftung
1. Der Hersteller gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations oder
Materialfehlern sind.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Inbetriebset
zung der Produkte, höchstens aber 1 Monate ab Lieferdatum.
3. Nachweislich fehlerhafte Produkte oder Teile werden vom Hersteller oder einem vom Hersteller
benannten Dritten (Vertreter) nach Wahl instand gesetzt. In diesen Fällen ist der ProdukteVertreter
in ihrem Land zu kontaktieren.
. Die Gewährleistung erlischst vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen
oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend alle Massnahmen zur
Schadensbegrenzung trifft und dem Hersteller Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
. Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 2 und 3 aus
drücklich genannten.
. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolge sowie alle Ansprüche des Bestellers,
gleichgültig aus welchem Rechtsstaat sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschlies
send geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz,
Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für
Folgeschäden ist ausgeschossen, sofern zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen
dem nicht entgegenstehen.