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Einführung; Einsatzvoraussetzungen; Bestimmungsgemäße Anwendung Des Gerätes; Mittel - PFALZTEC MINI med Bedienungsanleitung

Kaltnebelgerät
Inhaltsverzeichnis

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1 Einführung
Sie haben sich zum Kauf eines Kaltnebelgerätes unserer Firma entschlossen. Wir beglückwün-
schen Sie zu Ihrem Entschluss, denn Sie haben sich damit für eine kostengünstige, extrem schnel-
le und optimal wirksame Methode entschieden. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Einsatz
unseres Gerätes. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte an die Firma PFALZ TEC, wir
stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

2 Einsatzvoraussetzungen

2.1
Bestimmungsgemäße Anwendung des Gerätes
Das Kaltnebelgerät kann für verschiedenste Zwecke eingesetzt werden:
Desinfektion von Räumen wie Laboren, Lagern, sanitären Einrichtungen, Produktionsstätten

2.2 Mittel

Vernebelt werden kann:
 Desinfektionsmittel* als Gebrauchslösung mit Wasser angemischt
*(Wasserstoffperoxid 3 %ig, Peressigsäure 1 %ig)
Verwendung anderer oder Mischen verschiedener Mittel, kann zu unvorherge-
sehenen chemischen Reaktionen führen wobei das Gerät beschädigt wird.
Gewährleistungsansprüche können in solch einem Fall nicht geltend gemacht
werden.
Es dürfen keine Mittel verwendet werden, die entzündbare Bestandteile in ex-
plosionsgefährdender Dosierung enthalten, bzw. bei Vernebelung brandgefähr-
dende Mischungen bilden können. Es dürfen keine sonstigen chemisch aggres-
siven oder giftigen Stoffe wie Lösungsmittel oder Farben verwendet werden.
Für Stoffgemische kann trotz der hohen Qualitätsstandards keine generelle chemische Beständig-
keit zugesichert werden. Für nicht vorher schriftlich freigegebene Mittel übernimmt Pfalz Tec keine
Gewährleistung. Das Mischen der Anwendungslösung sollte in einem externen Behälter vorge-
nommen werden. Sollte dies im Gerätebehälter erfolgen ist immer zuerst der Wasseranteil einzu-
füllen.
Das ggf. zur Anwendung kommende Trinkwasser muss in allen Anforderungen der gültigen Fas-
sung der Trinkwasserverordnung entsprechen. Bitte denken sie daran zu prüfen, das bei Duschen
und anderen aerosolbildenden Einheiten, die Trinkwasser verwenden, das Trinkwasser gemäß
den gesetzlichen Vorschriften (z.B. einmal im Jahr) auf Legionellen zu prüfen ist.
Die Mittel können eine sehr unterschiedliche Beschaffenheit haben, sie können wasserlösliche
oder
-unlösliche Pulver sein, sie können flüssig oder ölig sein. Die Mittel werden mit einer gerin-
gen Wassermenge und Nebelhilfsstoffen zu einer Nebelbrühe angesetzt. Die Mittelbrühe kann
dickflüssig sein, darf aber keine festen Bestandteile über 0,3 mm enthalten. Die Angaben der Mit-
telhersteller sind zu beachten und bei Unklarheiten mit diesen Rücksprache zu nehmen. Insbeson-
dere bei säurehaltigen Desinfektionsmitteln ist wegen der geringen Verdünnung Rücksprache mit
dem Hersteller nötig. Es ist immer sinnvoll, vor einem großräumigen Einsatz eine Testnebelung
durchzuführen.
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