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25. Garantiebestimmungen - Mgs Hbm R3 Originalbetriebsanleitung

Handfräsmaschine
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Garantiebestimmung
23.06.14 / V 01.2-DE

25. Garantiebestimmungen

Beim Erwerb einer Maschine gewährt Ihnen MGS –GmbH 12 Monate
Herstellergarantie, beginnend mit dem Verkaufsdatum.
Diese Herstellergarantie umfasst Schäden, welche durch Material- und / oder
Produktionsfehler entstanden sind. Sollte ein solcher Schaden auftreten,
übernimmt MGS – GmbH die Kosten der Reparatur und den kostenlosen
Ersatz der defekten Teile oder des Werkzeuges. Die ersetzten Teile oder
Werkzeuge gehen in unser Eigentum über.
Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile sowie Schäden, die auf
übliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung des Gerätes
zurückzuführen sind.
Die Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn unsachgemäße
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen bzw. Fremdteile und
nicht Originalzubehör oder Verbrauchsmaterial eingebaut wurden. MGS
übernimmt in diesen Fällen und für die daraus entstehenden Folgen keine
Garantie.
Garantieansprüche werden nur anerkannt, wenn das Gerät ungeöffnet und
unzerlegt an MGS - Milling & Grinding-Systems GmbH zurückgeschickt wird.
Die Gewährung einer Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der
Garantiezeit noch setzt sie eine neue Garantiezeit in Lauf.
Von dieser Herstellergarantie bleiben die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche unberührt.
Die Garantieleistungen gelten ab unserem Firmensitz in
D-66620 Braunshausen.
Nach dem Einsenden einer defekten Maschine erstellt Ihnen MGS einen
Kostenvoranschlag und teilt Ihnen mit, in welchem Umfang eventuelle
Garantieleistungen anerkannt werden.
Nach Ihrer Freigabe wird die Reparatur durchgeführt, berechnet und die
Maschine versandt, bzw. steht zur Abholung bereit.
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