Dieses Symbol kennzeichnet Arbeiten, die nur von Fachhand-
werkern durchgeführt werden dürfen. In Deutschland muss das
Installationsunternehmen nach § 12(2) AVB Wasser V in ein
Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens
eingetragen sein.
1.5 Darstellungsregeln
Folgende Darstellungen werden in dieser Anleitung verwendet:
1.5.1 Tasten
Tasten werden mit einem gepunkteten Rahmen dargestellt:
Taste
1.5.2 Handlungsanweisung
Einschrittige Handlungsanweisungen oder
Handlungsanweisungen, bei denen die Reihenfolge unwesentlich
ist, werden so dargestellt:
► Handlungsschritt
Mehrschrittige Handlungsanweisung bei denen die Reihenfolge
beachtet werden muss werden so dargestellt:
1. erster Handlungsschritt
2. zweiter Handlungsschritt
a erster Schritt im ersten Handlungsschritt
b zweiter Schritt im ersten Handlungsschritt
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