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Fadenspule Erneuern; Störungen; Aufbewahrung; Reparaturdienst - Max Bahr RT 520-30 D Originalbetriebsanleitung

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10. Fadenspule erneuern

Zuerst Gerät ausschalten und Netzstecker ziehen. Warten Sie, bis der N�lonfaden zum Stillstand gekommen ist.
Dann beide Verriegelungen (1) seitlich am Schneidkopf drücken und Schneidkopfdeckel (2) nach oben abnehmen
(Abb. 10). Leere Fadenspule entnehmen und die neue Spule (3) so einsetzen, dass je ein Fadenende seitlich am
Schneidkopf aus der Auslassöse hervorsteht (Abb. 11). Anschließend Deckel wieder aufdrücken. Beide Verriege-
lungen müssen korrekt einrasten.
11. Störungen
• Gerät läuft nicht: Prüfen, ob Strom vorhanden ist (z. B. durch Versuch an einer anderen Steckdose oder
mittels Spannungsprüfer). Falls das Gerät an einer Steckdose mit Strom nicht läuft, es unzerlegt an unseren
Zentralservice oder eine autorisierte Fachwerkstatt einsenden.
• Schneidfaden verschwindet in der Fadenspule: Fadenspule (siehe „Fadenspule erneuern") ausbauen, Faden-
ende durch Öse führen und Spule wieder einsetzen. Falls der N�lonfaden aufgebraucht ist, bitte neue Spule
einsetzen.
Andere Störungen am Gerät nicht selbst beheben, sondern nur vom autorisierten Fachmann reparieren
lassen.

12. Aufbewahrung

• Gerät gründlich säubern, besonders die Kühlluftschlitze.
• Verwenden Sie zum Säubern kein Wasser.
• Gerät an einem trockenen und sicheren Ort aufbewahren. Vor unbefugter Benutzung (z. B. durch Kinder)
schützen.

13. Reparaturdienst

Reparaturen an Elektrowerkzeugen dürfen nur durch eine Elektro-Fachkraft ausgeführt werden. Bitte beschreiben
Sie bei der Einsendung zur Reparatur den von Ihnen festgestellten Fehler.

14. Entsorgung und Umweltschutz

Wenn Ihr Gerät eines Tages unbrauchbar wird oder Sie es nicht mehr benötigen, geben Sie das Gerät bitte auf
keinen Fall in den Hausmüll, sondern entsorgen Sie es umweltgerecht. Geben Sie das Gerät bitte in einer Ver-
wertungsstelle ab. Kunststoff- und Metallteile können hier getrennt und der Wiederverwertung zugeführt wer-
den. Auskunft hierzu erhalten Sie auch in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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