Herunterladen Diese Seite drucken

Anbringungsort; Anwendung - AMG-Sicherheitstechnik RM-1 Bedienungsanleitung

Werbung

Anbringungsort

Rauchmelder müssen an der Decke, möglichst in der Raummitte installiert
werden. Mindestabstand zu einer Wand = 50 cm
In L-förmigen Räumen sollte der Rauchmelder in der Gehrungslinie installiert
werden. Bei größeren Räumen ist jeder Schenkel wie ein separater Raum zu
betrachten.
Räume die durch eine deckenhohe Möblierung oder durch Trennwände
unterteilt sind, sollten in jedem Raumteil durch Rauchmelder geschützt werden.
Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf jeder Ebene
mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Räumen mit Deckenstürzen bis 20cm kann der Rauchmelder auf den Sturz
montiert werden. In Räumen mit Deckenstürzen über 20cm sollte beidseitig ein
Rauchmelder installiert werden.
Rauchmelder in Fluren und Gängen: Bei einer max. Breite von 3m darf der
Abstand zwischen zwei Rauchmeldern max. 15 m betragen. Der Abstand von den
Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf nicht mehr als 7,5m betragen.
Rauchmelder in zuggefährdeter Umgebung: Um zu verhindern, dass der
Rauch den Rauchmelder nicht erreicht, dürfen diese nicht in der Nähe von Klima-
und Belüftungseinlässen installiert werden.
Vernetzung von Rauchmeldern: Wenn zusätzlich der Alarm an einem anderen
Ort erfolgen soll, müssen vernetzbare Rauchmelder eingesetzt werden. (Beispiel:
Alarm im Kinderzimmer -> Zusatzalarm im Elternschlafzimmer)
Wichtiger Hinweis: Rauchwarnmelder warnen frühzeitig vor Brandrauch bzw. Bränden,
damit die Bewohner von Haus und Wohnung frühzeitig reagieren, insbesondere die
brandbeaufschlagten Räume sofort verlassen und die Feuerwehr alarmieren können.
Rauchwarnmelder verhindern weder die Entstehung von Bränden noch bekämpfen sie sie
selbsttätig; sie alarmieren auch weder unmittelbar die Feuerwehr noch sonst eine
hilfeleistende Stelle. Sie dienen auch nicht der Alarmierung der Nutzer (Mieter, Pächter
usw.) anderer Wohnungen, von Nachbarn usw. Rauchwarnmelder dienen nicht der
Verhinderung von Brandschäden und können sie auch tatsächlich nicht verhindern,
insbesondere nicht, wenn bei Brandausbruch niemand anwesend ist.

Anwendung

Rauchwarnmelder, wie sie in der Norm DIN EN 14604 beschrieben und angewendet
werden, können sowohl als Einzelmelder funktionieren wie auch mit anderen
Rauchwarnmeldern über Funk vernetzt werden, sofern Melder, die dafür technisch
ausgerüstet sind, eingesetzt werden. Eine Vernetzung über Kabel verlangt spezielle
Melder, wie sie in professionellen Brandmeldeanlagen eingesetzt werden; sie werden nur
zusammen mit einer professionellen Brandmeldezentrale geliefert. Im Falle der
Vernetzung der Rauchwarnmelder mittels Funk kann die akustische Alarmierung an alle
übrigen Rauchwarnmelder innerhalb der Vernetzung oder an eine zentrale Stelle
erfolgen. Möglich ist, optische Meldungen oder Vibrationsmeldungen (z. B. für Gehörlose)
zu integrieren.
Eine Aufschaltung von Rauchwarnmeldern, auch solcher mit Funkvernetzung, auf eine
Brandmeldeanlage sowie der Einsatz von Rauchwarnmeldern als „Ersatz" für eine von
Versicherungen oder der Bauaufsicht geforderte Brandmeldeanlage ist nicht zulässig,
führt straf- und zivilrechtlich zur Haftung, versicherungsrechtlich zum Verlust des
Versicherungsschutzes und kann bauaufsichtlich ggf. zusätzlich als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden, verbunden mit einer Nachrüstungsauflage.
AMG Sicherheitstechnik GmbH  Industriepark Straße A-9  39245 Gommern  Telefon 039200-7797-0  Freecall 0800-2264264* 
Fax 039200-7797-29 
Geschäftszeiten sind von 8-18 Uhr, außerhalb dieser Zeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet
*) kostenlos aus dem deutschen Festnetz und allen deutschen Mobilfunknetzen
www.amg-sicherheitstechnik.de
info@amg-sicherheitstechnik.de
Seite 2 von 5

Werbung

loading