Gebrauchsanweisung Pflegebett
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Sicherheit
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„Olaf 98"
Grundlegende Sicherheitshinweise
Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung vor dem Gebrauch des Pfle-
gebettes komplett durch.
Bewahren Sie diese Gebrauchsanweisung leicht verfügbar am
Einsatzort des Pflegebettes auf.
Achten Sie darauf, dass sich die Kurzanleitung (Pos. 20) immer
am Pflegebett befindet.
Führen Sie alle in dieser Gebrauchsanweisung beschriebenen
Arbeiten mit Umsicht durch.
Lassen Sie Schäden am Pflegebett oder Zubehör sofort von Fach-
personal beheben.
Das Pflegebett unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung (MPBetreibV). Beachten Sie hierzu besonders folgende Para-
graphen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung:
– Allgemeine Hinweise (MPBetreibV, §2),
– Betreiben und Anwenden (MPBetreibV, §5),
– Aufbewahrung der Gebrauchsanweisung (MPBetreibV, §9).
GEFAHR!
Das Pflegebett darf nicht in explosionsgefährlichen Räumen
benutzt werden.
Personalqualifikationen
Gemäß MPBetreibV, §2 darf das Pflegebett nur von Personen mon-
tiert, bedient, gewartet und repariert werden, die dafür eine erforderli-
che Ausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen
haben.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwenden Sie das Pflegebett zur Linderung oder Kompensation
von Behinderungen oder Unfähigkeiten von Patienten und zur
Erleichterung der Arbeitsbedingungen für die pflegende Person in
Pflegeheimen und in der häuslichen Pflege.
Verwenden Sie das Pflegebett dem Verhalten, dem Krankheitsbild
und den physischen und psychischen Zustand des Patienten ent-
sprechend und sorgen Sie für eine angemessene Betreuung durch
qualifiziertes Personal.