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Sicherheit; Grundlegende Sicherheitshinweise; Personalqualifikationen; Bestimmungsgemäße Verwendung - KAYSER Betten Olaf 98 Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung Pflegebett
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Sicherheit

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„Olaf 98"

Grundlegende Sicherheitshinweise

‹ Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung vor dem Gebrauch des Pfle-
gebettes komplett durch.
‹ Bewahren Sie diese Gebrauchsanweisung leicht verfügbar am
Einsatzort des Pflegebettes auf.
‹ Achten Sie darauf, dass sich die Kurzanleitung (Pos. 20) immer
am Pflegebett befindet.
‹ Führen Sie alle in dieser Gebrauchsanweisung beschriebenen
Arbeiten mit Umsicht durch.
‹ Lassen Sie Schäden am Pflegebett oder Zubehör sofort von Fach-
personal beheben.
‹ Das Pflegebett unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung (MPBetreibV). Beachten Sie hierzu besonders folgende Para-
graphen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung:
– Allgemeine Hinweise (MPBetreibV, §2),
– Betreiben und Anwenden (MPBetreibV, §5),
– Aufbewahrung der Gebrauchsanweisung (MPBetreibV, §9).
GEFAHR!
‹ Das Pflegebett darf nicht in explosionsgefährlichen Räumen
benutzt werden.

Personalqualifikationen

Gemäß MPBetreibV, §2 darf das Pflegebett nur von Personen mon-
tiert, bedient, gewartet und repariert werden, die dafür eine erforderli-
che Ausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen
haben.
Bestimmungsgemäße Verwendung
‹ Verwenden Sie das Pflegebett zur Linderung oder Kompensation
von Behinderungen oder Unfähigkeiten von Patienten und zur
Erleichterung der Arbeitsbedingungen für die pflegende Person in
Pflegeheimen und in der häuslichen Pflege.
‹ Verwenden Sie das Pflegebett dem Verhalten, dem Krankheitsbild
und den physischen und psychischen Zustand des Patienten ent-
sprechend und sorgen Sie für eine angemessene Betreuung durch
qualifiziertes Personal.

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