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Bettübergabe
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Bedienung
Gebrauchsanweisung Pflegebett
Bei Übergabe des Pflegebettes muss der Betreiber oder die vom
Betreiber beauftragte Person durch den Hersteller oder eine dazu
befugte Person (Fachpersonal) anhand dieser Gebrauchsanweisung
eingewiesen werden.
Folgendes muss bei der Einweisung erläutert, vorgeführt und pro-
tokolliert werden (Protokoll siehe Kapitel „Anhang"):
– Die Grundfunktionen Verschieben und Feststellen des Pflege-
bettes.
– Alle Bedienelemente und ohne Werkzeug lösbaren Verbin-
dungen.
– Alle Verstellfunktionen einschließlich der Tastensperre des
Handschalters.
– Die Bedienung und Handhabung des Aufrichters (optional).
Personalqualifikationen
Das Pflegebett darf nur vom Betreiber oder Anwender bedient wer-
den.
Spezielle Sicherheitshinweise
GEFAHR!
Falscher Umgang mit dem Pflegebett kann zu Tod oder zu schweren
Verletzungen führen.
Unter dem Pflegebett dürfen sich nie Personen oder Tiere befin-
den.
Der Handschalter darf nur vom Betreiber oder Anwender bedient
werden.
Das Pflegebett darf nur vom Betreiber oder Anwender verschoben
werden.
Kinder dürfen nie unbeaufsichtigt in der Nähe des Pflegebettes
spielen.
Kinder dürfen nie auf oder unter dem Bettrahmen herumklettern
oder krabbeln.
„Olaf 98"
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