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UNIBOX HD1 Bedienungsanleitung Seite 88

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Urheberrecht
Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis.
Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, dass Sie die
Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür etwas zu berechnen, wenn Sie
möchten), die Möglichkeit, dass Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf
Wunsch bekommen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien
Programmen verwenden dürfen und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen
Sie eine Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software verändern:
die Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren.
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder
gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie
selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger die Software im
Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie
machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
verändern.
Um die Entwickler und Autoren zu schützen, stellt die GPL darüber hinaus klar, dass für diese
freie Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren Willen
erfordert die GPL, dass modifizierte Versionen der Software als solche gekennzeichnet werden,
damit Probleme mit der modifizierten Software nicht fälschlicherweise mit den Autoren der
Originalversion in Verbindung gebracht werden.
Manche Geräte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte
Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der
Hersteller diese Möglichkeit hat. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der
Anwender zu schützen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte missbräuchliche

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