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Gewährleistung; Allgemeines; Garantiebedingungen - NeOvo Condens EFU C 40 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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14 Gewährleistung

14.1 Allgemeines

14.2 Garantiebedingungen

7615108 - v02 - 18032016
Wir möchten Ihnen danken, dass Sie eines unserer Produkte erworben
und damit Ihr Vertrauen in unser Produkt gesetzt haben.
Um langfristig einen sicheren und effizienten Betrieb sicherzustellen, emp­
fehlen wir regelmäßige Kontrollen und Wartungen des Produkts.
Ihr Heizungsfachmann und unsere Kundendienstabteilung können Ihnen
dabei behilflich sein.
Die folgenden Bestimmungen betreffen nicht die Anwendung der gesetzli­
chen Bestimmungen zu Gunsten des Käufers im Hinblick auf versteckte
Mängel, die im Land des Käufers gelten.
Für dieses Gerät gilt eine Gewährleistung, die alle Herstellerfehler ab­
deckt. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem auf der Rechnung des
Heizungsfachmanns angegebenen Kaufdatum.
Die Gewährleistungsfrist ist in unserer Preisliste aufgeführt.
Als Hersteller können wir keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn das
Gerät nicht ordnungsgemäß verwendet, unzureichend oder gar nicht ge­
wartet oder nicht ordnungsgemäß installiert wird (es liegt in Ihrer Verant­
wortung, die ordnungsgemäße Installation durch einen qualifizierten Hei­
zungsfachmann sicherzustellen).
Im Besonderen übernehmen wir keine Haftung für Materialschäden, im­
materielle Verluste oder Verletzungen durch eine Anlage, die nicht die fol­
genden Bestimmungen erfüllt:
Gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Bestimmungen durch
die Behörden vor Ort,
Nationale oder regionale Vorschriften und besondere Bestimmungen im
Hinblick auf die Installation,
Unsere Anleitungen und Installationsanweisungen, besonders im Hin­
blick auf die regelmäßige Wartung der Geräte,
Unsere Gewährleistung ist auf den Ersatz oder die Reparatur der defekten
Teile beschränkt, wie sie von unserem technischen Serviceteam festge­
stellt werden. Arbeits-, Überführungs- oder Transportkosten sind nicht in­
begriffen.
Unsere Gewährleistung deckt nicht die Ersatz- oder Reparaturkosten für
Teile ab, die aufgrund von normalem Verschleiß, nicht ordnungsgemäßer
Verwendung, der Einwirkung nicht qualifizierter Dritter, unzureichender
oder nicht ordnungsgemäßer Überwachung oder Wartung, ungeeigneter
Stromversorgung oder ungeeigneter oder qualitativ mangelhafter Kraftstof­
fe beschädigt werden.
Diese Gewährleistung gilt für kleinere Teile wie Motoren, Pumpen, elektri­
sche Ventile usw. nur, wenn diese Teile nicht zerlegt wurden.
Die Rechte gemäß der europäischen Richtlinie 99/44/EG, in Kraft getreten
durch die gesetzliche Verordnung Nr. 24 vom 2. Februar 2002 und veröf­
fentlicht im Amtsblatt Nr. 57 vom 8. März 2002, bleiben in Kraft.
14 Gewährleistung
EFU C
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