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Siemens Euroset 5005 Kurzanleitung Seite 7

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Als Garantienachweis gilt
der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefal-
les geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren
Komponenten, die im Rah-
men des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert
werden, gehen in das
Eigentum von Siemens
über.
Diese Garantie gilt für in
der Europäischen Union
erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die
Siemens Home & Office
Communication Devices
GmbH,
Erdberger Lände 26,
A - 1031 Wien.
Weitergehende oder
andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgange-
nen Gewinn und den Ver-
lust von Daten, zusätzli-
cher vom Kunden aufge-
spielter Software oder
sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z.B. nach
dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung
wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Ver-
letzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder
7
A
wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsge-
setz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte
Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeit-
raum nicht.
Soweit kein Garantiefall
vorliegt, behält sich Sie-
mens vor, dem Kunden
den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der
Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist
mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbun-
den.

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