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Als Garantienachweis gilt
der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefal-
les geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren
Komponenten, die im Rah-
men des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert
werden, gehen in das
Eigentum von Siemens
über.
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Diese Garantie gilt für in
der Europäischen Union
erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die
Siemens Home & Office
Communication Devices
GmbH,
Erdberger Lände 26,
A - 1031 Wien.
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Weitergehende oder
andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebs-
unterbrechung, entgange-
nen Gewinn und den Ver-
lust von Daten, zusätzli-
cher vom Kunden aufge-
spielter Software oder
sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z.B. nach
dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung
wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Ver-
letzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder
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A
wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsge-
setz gehaftet wird.
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Durch eine erbrachte
Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeit-
raum nicht.
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Soweit kein Garantiefall
vorliegt, behält sich Sie-
mens vor, dem Kunden
den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab
informieren.
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Eine Änderung der
Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist
mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbun-
den.