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Bergen, Verladen, Transport; Überwachung, Prüfung - Terex TL70 Betriebsanleitung

Schwenklader
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2 Sicherheit und Unfallverhütung
Vor Beginn von Arbeiten an der Hydraulikanlage
muss der Betriebs-, Steuer-, Stau- und der Tankin-
nendruck abgebaut werden.
Veränderungen, z.B. Schweißungen an der Hyd-
raulikanlage dürfen nur mit Erlaubnis des Herstel-
lers durchgeführt werden.
Verschlucken von Schmierstoffen oder lange und
wiederholte Hautkontakte, kann zu gesundheitli-
cher Gefährdung führen. Bei bestimmungsgemä-
ßen Gebrauch besteht keine besondere Gesund-
heitsgefährdung. Die Sicherheits-Datenblätter der
Mineralölgesellschaften sind zu beachten.
Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Schläuche verwendet werden.
Hydraulikschläuche müssen fachgerecht verlegt
und montiert werden.
In der Nähe von Kraftstoff oder Batterien ist das
Rauchen und der Umgang mit offenen Flammen
verboten.

2.17 Bergen, Verladen, Transport

Das Bergen von Erdbaumaschinen darf nur mit
ausreichend bemessenen Schleppeinrichtungen
erfolgen.
Es sind die vom Hersteller vorgeschriebenen An-
hängepunkte zu benutzen.
Beim Verladen und Transportieren sind Erdbau-
maschinen und erforderliche Hilfseinrichtungen
gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.
Lauf- und Fahrwerk von Erdbaumaschinen sind
soweit von Schlamm, Schnee und Eis zu reinigen,
dass Rampen ohne Rutschgefahr befahren wer-
den können.
Beim Transport auf LKW, Tieflader oder Eisen-
bahn, ist die Erdbaumaschine zuverlässig durch
Unterlegkeile und Befestigung an den Verzurr-
punkten zu sichern.
Vor der Fahrt muss die zu befahrene Strecke be-
sichtigt werden, um festzustellen, dass die Straßen
genügend breit, Brücken- und Durchfahrtsöffnung
ausreichend groß und Straßen-, Wegbefestigung
und Brücken tragfähig sind.
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2.18 Überwachung, Prüfung
Die Maschine ist durch einen Sachkundigen (z.B.
Maschineningenieur oder Maschinenmeister) nach
den bestehenden Richtlinien der UVV in allen Tei-
len zu prüfen:
• vor der ersten Inbetriebnahme und nach we-
sentlichen Änderungen vor der Wiederinbe-
triebnahme
• mindestens einmal jährlich
• zwischenzeitlich entsprechend den Einsatzbe-
dingungen und den betrieblichen Verhältnissen
Der Prüfungsbefund muss schriftlich festgehalten
und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
Der Maschinenführer hat vor Beginn jeder Arbeits-
schicht die Erdbaumaschine nach dem Kontroll-
und Wartungsplan zu prüfen.
Hydraulikschläuche sind auszuwechseln, sobald
die folgenden Schäden erkennbar sind:
• Beschädigungen an der Außenschicht bis zur
Einlage,
• Versprödungen der Außenschicht,
• Verformungen in druckbeaufschlagtem oder
drucklosem Zustand, die der ursprünglichen
Form des eingebauten Schlauches nicht ent-
sprechen,
• Undichtigkeiten,
• Beschädigungen an den Schlauch-Armaturen
oder der Verbindung zwischen Armatur und
Schlauch.
Der Kühlmittelstand ist nur bei abgekühltem Motor
zu prüfen, der Deckel ist vorsichtig zu drehen, um
den Überdruck abzubauen.
Vor Einsatz hat der Maschinenführer die Funktion
der Sicherheitseinrichtungen zu prüfen.
Der Maschinenführer hat festgestellte Mängel so-
fort dem Aufsichtführenden, bei Wechsel des Ma-
schinenführers auch dem Ablöser, mitzuteilen.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit der Erd-
baumaschine gefährden, muss der Betrieb bis zur
Beseitigung der Mängel eingestellt werden.
TL70

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