Flex Tech Venus – Benutzerhandbuch
Wichtige Informationen
• Bei der Benutzung dieses Fahrzeugs sind folgende Ausweise und
Papiere mitzuführen:
- Personalausweis
- Führerschein
- Versicherungspapiere
- Nummernschild
- Kraftfahrtzeugbrief des Fahrzeugs (COC)
• Das Fahrzeug ist für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen
und kann mit den folgenden Führerscheinen im öffentlichen
Straßenverkehr bewegt werden:
Venus 25 [50ccm – Mofa, gedrosselt auf 25 km/h]
(steuer- und zulassungsfrei)
Führerscheinfrei für alle, die vor dem 1.4.1965 geboren sind.
Ab einem Alter von 15 Jahren mit einer Mofa-Prüfbescheinigung.
Mit jedem Führerschein für Personen mit Geburtsdatum nach
dem 1.4.1965 (mind. 16 Jahre alt)
Venus 50 [50ccm – 45 km/h]
(steuer- und zulassungsfrei)
ab 16 Jahren: mit Führerscheinklassen M oder A1
ab 18 Jahren: mit Führerscheinklassen A oder B
(alte Klassen 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4)
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• Der Roller ist für den Betrieb mit Fahrer und Beifahrer für den
Einsatz im Straßenverkehr ausgelegt. Die Straßenverkehrsordnung
muss jederzeit sorgfältig befolgt werden. Der Venus 25 darf
nur von einer Person gefahren werden.
• Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs
führt zum Erlöschen der Gewährleistung.
• Alle Eingriffe zur Steigerung des Hubraumes, der Leistung,
Geschwindigkeit und die allgemein zur Änderungen der
Merkmale des Rollers führen, sind strafbar und werden
gesetzlich verfolgt. Sie führen zum Erlöschen der
Gewährleistung. Zu den Strafen gehören zum Beispiel der
Einzug des Rollers, eine erneute Prüfung durch die zuständigen
Behörden und/oder die Neuzulassung.
• Die Änderung oder Modifizierung des Nummerschildträgers,
der Beleuchtungsgruppen, akustischen Anzeigen und des
Rückspiegels sind strafbar und führen zum Erlöschen der
Gewährleistung und des Versicherungsschutzes.
• Die Änderung der Fahrgestellnummer ist straf- und
verwaltungsrechtlich verfolgbar und der Besitzer wird haftbar
gemacht.
• Die Fahrzeugkennziffern des Rollers sind: Fahrgestellnummer,
Motornummer und Nummernschild. Bitte notieren Sie sich
diese Fahrzeugkennziffern.