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Technische Daten
15. KKT KOLBE Gewährleistung
Zur Inanspruchnahme von Gewährleistungen ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges
erforderlich. Für unsere KKT KOLBE Geräte leisten wir unabhängig von den Verpflichtungen
des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden
Bedingungen Gewährleistung:
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstan-
deten Teile in Deutschland und Österreich. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile,
die Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen. Übernommen werden dabei sämtliche direkten
Lohn- und Material- kosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
1. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rech-
nung oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Gewährleistung werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss,
sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen KKT KOLBE Einbauvorschriften und Betriebsanlei-
tungen nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kunden-
dienst beseitigt. Kratzer auf Glas und Rahmen werden nur dann von dieser Gewährleistung erfasst, wenn
sie direkt nach Einbau des KKT KOLBE Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Transportschä-
den (diese müssen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend
gemacht werden)
3. Durch Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungszeit weder für das Ge-
rät noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes
entscheidet KKT KOLBE nach Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale
zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kunden-
dienstwerkstatt durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen, dass keine
Beschädigungen an Möbeln, Bodenbe- lag etc. entstehen können. Mit z.B. mit Silikon eingeklebte Kochfel-
der müssen vorher ausgebaut sein.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung
und Benutzung (z.B. Schäden durch herunterfallen von Gegenständen, überlaufende Speisen,
die auf dem Glas einbrennen ohne sofort entfernt zu werden, Kratzer auf dem Glas die z.B.
durch Sand am Topfboden entstanden sind
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden
baurechtlichen allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen Behörden,
Elektrizitätsversorgungs- unternehmen.
- ungewöhnlichen Spannungsschwankungen gegenüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch verursachter Überhitzung der Geräte,
unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Pflege, unzureichender Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
- Geräte, die nicht von einer Fachfirma angeschlossen worden sind.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere Gewährleistung, dann hat der Endab-
nehmer für die Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung aufzukommen.
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