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Garantiebestimmungen - Reinecker Reha-Technik Videomatic LUPO Gebrauchsanweisung

Opto-elektronischer lesesysteme
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Besondere Sachmangel- und Garantiebestimmungen
(nur gültig innerhalb Deutschlands)
1. Die Sachmangelhaftung beträgt für Verbraucher 24 Monate, für Unter-
nehmer 12 Monate und beginnt mit der Übergabe. Der Zeitpunkt der Über-
gabe ist durch Unterschrift auf dem Lieferschein bzw. durch die in der
Gebrauchsanweisung eingetragenen Daten bestätigt.
2. Die bei einer Reparatur ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der
Reinecker Reha-Technik GmbH über.
3. Die Garantie umfasst nicht solche Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung oder durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
entstehen.
4. Eingriffe durch nicht von Reinecker Reha-Technik GmbH bevollmächtigte
Personen lassen den Garantieanspruch erlöschen, sofern der Schaden in
ursächlichem Zusammenhang mit dem Eingriff steht.
6. Ausgenommen von der Garantie sind mechanische Beschädigungen auf
dem Bildschirm oder der Glasplatte der Handkamera, sowie die
Beleuchtungskörper, die Batterien und andere Verschleißteile.
7. Bei einer Reparatur oder Nachbesserung muss das Gerät im Original-
karton zu uns ins Werk Alsbach-Hähnlein geschickt werden.
Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten werden von uns nicht über-
nommen.
Service-Nummer: 0 62 57 / 93 11-0
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