• Bei Zwischenplattformen ist ein 2-teiliger Seitenschutz
(bestehend aus Geländerholm und Knieholm) anzubringen.
Bei der Arbeitsplattform ist ein 3-teiliger Seitenschutz
(bestehend aus Geländerholm, Knieholm und Bordbrettsatz)
anzubringen.
• Beim Aufstecken der Leiterteile für die 1.- bzw. 2. Auf-
stockung ist darauf zu achten, dass die Verbinder vollstän-
dig in die Holme eingesetzt und mit Bolzen und Federstecker
zuverlässig gesichert sind.
• Der senkrechte Stand ist mit Hilfe einer Wasserwaage in
Quer- und Längsrichtung schon während des Aufbaus zu
überprüfen.
Muss das Gerüst, um senkrecht zu stehen, einseitig ange-
hoben werden, so sind dazu die Rollen (untere Seitenrah-
men) absenksicher zu unterbauen bzw. mit Hilfe des
Verstellprofiles der Fahrrollen auszurichten.
Die Stützausleger sind ebenfalls absenksicher und wirksam
abstützend zu befestigen.
Achtung: Dies gilt besonders für gewachsenen Boden!
• Auf unzulässige Horizontalkräfte, z.B. zusätzliche Wind-
lasten, wie Tunneleffekte von Durchgangsgebäuden, an
unverkleideten Gebäuden und an Gebäudeecken, die das
Gerüst zum Kippen bringen könnten, ist zu achten .
• Vor der Nutzung ist zu überprüfen, ob das Aluminium-
Fahrgerüst nach den Angaben dieser Aufbau- und Verwen-
dungsanleitung ordnungsgemäß und vollständig errichtet
wurde und senkrecht steht.
• Vor Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen gegen Kippen und unbeabsich--
tigtes Wegrollen ergriffen worden sind.
Dies wird durch das Anbringen von Stützauslegern, Ballast-
gewichten und durch Niederdrücken der Bremshebel an
den Fahrrollen gewährleistet.
Wenn festgelegt, sind Stützausleger und Ballastgewichte
anzubringen.
In der Aufbau- und Verwendungsanleitung sind die einzel-
nen Aufbau-Varianten beschrieben.
• Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine
Person(en) auf dem Aluminium-Fahrgerüst befinden.
• Das Aluminium-Fahrgerüst darf nur von Hand und nur auf
fester, ebener, hindernisfreier Aufstellfläche verfahren
werden. Vor dem Verfahren sind an allen 4 Fahrrollen die
Bremsen zu lösen.
Beim Verfahren ist darauf zu achten, dass die normale
Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird und dass
das Gerüst nur in Längsrichtung oder über Eck verfahren
werden darf.
• Beim Aufbau in Wandposition darf nur parallel zur Wand
in Längsrichtung verfahren werden. Dabei ist besonders auf
Hindernisse in großer Höhe zu achten!
• Zum Verfahren des Gerüstes im aufgebauten Zustand
dürfen die Stützausleger nur soweit angehoben werden,
dass sich die Bodenabstützung max. 3 cm über dem Boden
befindet.
Jeglicher Anprall ist zu vermeiden.
• Ein Verfahren auf geneigter Fläche ist nicht zulässig.
Windverhältnisse sind während des Verfahrens zu berück-
sichtigen.
• Nach dem Verfahren sind die Rollen durch Niederdrücken
des Bremshebels zu arretieren und die Stützausleger wieder
wirksam abstützend zu integrieren.
• Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen
ist nicht zulässig. Der Transport von Werkzeugen und
Material ist nur über die vorgesehenen Gerüstzugänge, d.h.
durch die geöffnete Durchstiegsklappe gestattet.
Die Durchstiegsklappen der Arbeitsplattformen sind bei
Nichtbenutzung geschlossen zu halten.
• Ein Hinauslehnen über den Seitenschutz oder Gegenstem-
men gegen den Seitenschutz ist nicht zulässig.
• Mehrere Aluminium-Fahrgerüste dürfen nicht zu einem
Flächen-, Raum- oder Traggerüst miteinander verbunden
werden.
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