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Die Föbi Garantie; Garantiedauer; Garantiebeginn; Kosten - FÖBI 125 Bedienungsanleitung

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Diese Garantiebedingungen gelten in allen europäischen Ländern, in denen
FÖBI Herde vertrieben werden. Garantieansprüche sind grundsätzlich an
Ihren Händler, bei dem Sie den Herd gekauft haben, zu richten.
Grundsätzlich gewährt die Firma FÖBI bei nachweisbaren Material- und
Werksfehler auf alle Herde 5 Jahre Garantie. Ausgenommem von dieser
Regelung sind Verschleißteile, wie Dichtungen, Feuerungsplatten und alle
Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen. Auf elektrische Teile
und die elektronische Temperaturanzeige gilt 2 Jahre Garantie.
Die Garnatie beginnt ab Rechnungsdatum. Voraussetzung der Garantiepflicht
ist, dass der Herd nach unseren Anweisungen und den geltenden DIN-
Normen angeschlossen ist und nach unseren Anleitungen sachgemäß bedient
und gewartet wurde.
Für die Dauer der Garantie übernimmt die Firma FÖBI sämtliche Kosten.
Wenn wir entscheiden, dass die Reparatur des Herdes in unserem Werk statt-
finden soll.
Falls die Lieferung des Herdes nicht durch unsere Firma bzw. durch ein von
uns beauftragtes Transportunternehmen erfolgt ist, übernehmen wir keine
Haftung. Auch Schäden die durch unsachgemäße Bearbeitung der jeweiligen
Montagefirma entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Für sichtbare Lack- und Kachelschäden die auf Herstellerfehler zurückzufüh-
ren sind, kommen wir auf, wenn uns der Mangel innerhalb 14 Tagen nach
Übergabe des Herdes bekannt gegeben wird.
Bei Änderungen oder Eingriffen am Herd durch Personen, die dafür nicht
autorisiert sind erlischt die Garantiepflicht. Einregulierungs- und
Umstellungsarbeiten sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Bei der Aufstellung des Herdes sind die am Aufstellungsort geltenden bau-
aufsichtlichen und feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.
Achten Sie auf waagrechten und rüttelfreien Stand des Herdes.
Rund um den Herd ist genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen
wie Holzverkleidung, Möbel, Vorhänge etc. einzuhalten. Die Wände im
Bereich des Herdes sind in voller Höhe und in einer Breite von mind. 50 cm
nach beiden Seiten bzw. nach vorne über die Feuerstätte hinaus brand-
beständig auszuführen.
Bei einem brennbaren Boden wie Holz-,Kunststoff-, Teppichboden etc. ist
ein Bodenblech aus Stahl, Kupfer etc. zu verwenden. Diese Unterlage muss
den Herd seitlich mind. 5 cm und nach vorne zur Bedienungsseite mind.
30 cm überragen.
Bei Anbau an brennbare Materialien bzw. Einbau in eine Küchenzeile
oder Anbau an einen E-Herd, oder ein anderes Gerät ist ein Brandschutz,
oder ein Abstand von mind. 5 cm an der Rauchrohrseite des Herdes vor-
zusehen. Max. Höhe der angebauten Einrichtungen entspricht hierbei der
Herdhöhe. (Standardhöhe 87,5 cm )
Die FÖBI
Garantie

Garantiedauer

Garantiebeginn

Kosten

Haftungsausschluss

Aufstellen
und
Anschließen
3

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Diese Anleitung auch für:

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