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Entsorgung; Entsorgung Des Gerätes; Entsorgung Der Verpackung - Vorwerk SP 520 Gebrauchsanleitung

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Entsorgung 
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Entsorgung

6.1
Entsorgung des Gerätes
Als Besitzer eines Elektro- oder Elektronikaltgerätes ist es Ihnen (gemäß der EU-
Richtlinie 2002/96/EG vom 27 . Januar 2003 über Elektro- oder   E lektronikaltgeräte 
sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16.3.2005) gesetzlich nicht 
gestattet, dieses Gerät oder dessen elektrisches/elektronisches Zubehör über 
den unsortierten Hausmüll zu entsorgen. 
• 
Nutzen Sie stattdessen die dafür vorgesehenen kostenlosen 
  R ückgabemöglichkeiten.
• 
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
6.2

Entsorgung der Verpackung

Die Verpackung ist ein wichtiger Teil unseres Produkts: Sie schützt unsere Geräte 
beim Transport vor Schäden und reduziert das Risiko eines Geräteausfalls. Daher 
können wir nicht auf die Verpackung verzichten. Für den Fall, dass Sie Ihr Gerät 
während der Garantiezeit oder auch danach zum Service oder Kundendienst ein-
reichen oder einschicken müssen, ist die Originalverpackung der sicherste Schutz 
vor Transportschäden. 
Wenn Sie die Verpackung dennoch entsorgen möchten, so können Sie dies je-
derzeit und ohne Einschränkungen über Ihre regionalen Einrichtungen (Altpapier-
tonne, Gelbe Tonne, Wertstoffhof, Altpapiersammlung etc.) tun. Dafür beauftragt
Vorwerk gesetzlich autorisierte Lizenzgeber. Bei Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Ihr entsprechendes Service-Center (siehe Kapitel „8 Serviceleistungen"
auf Seite 32).

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