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Siemens ap75 Bedienungsanleitung Seite 137

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11.
EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN. Die Lizenzierte Software
einschließlich
Exportkontrollvorschriften
Europäischen Union (EU), der USA und gegebenenfalls denen weiterer
Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import- und Exportvorschriften
einzuhalten,
Exportkontrollvorschriften dies erfordern, keine Lizenzierte Software
oder Teile davon zu exportieren oder zu re-exportieren, weder nach Cuba,
Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Einwohner oder Staatsbürger), bei
denen staatliche Behörden den Export von Produkten, Software und
Dienstleistungen Beschränkungen oder Verboten unterworfen haben.
12.
ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist München,
sofern Sie ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13.
VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag ersetzt alle vorherigen
Vereinbarungen
Lizenzierten Software. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gehen
etwaigen widersprechenden Bedingungen vor. Es besteht aber die
Möglichkeit, dass noch zusätzliche Bedingungen ergänzend vereinbart
werden.
118
Lizenzvertrag
technischer
der
insbesondere
zwischen Ihnen und Siemens
Daten
Bundesrepublik
verpflichten
unterliegt
Deutschland,
Sie
sich,
hinsichtlich der
den
der
soweit

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