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Schutzmaßnahmen Gegen Unzulässige Erwärmung - schorch IP55 Bedienungsanleitung

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Bestimmungsgemäße Verwendung in explosions-
gefährdeten Bereichen
8.1.4
Schutzmaßnahmen gegen unzulässige Erwärmung
Jede Maschine durch einen stromabhängigen Schutzschalter oder eine gleich-
wertige Einrichtung entsprechend DIN EN 60439-5 auf allen Phasen gegen
unzulässige Erwärmung schützen. Die Schutzeinrichtung ist bei elektrischen
Maschinen auf den Bemessungsstrom einzustellen, so daß diese auch bei
blockiertem Läufer innerhalb der für die jeweilige Temperaturklasse angegebe-
nen t
-Zeit abgeschaltet wird.
E
Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Auslösezeit, die aus der Auslöse-
I
kennlinie (Anfangstemperatur 20°C) für das Verhältnis
/
zu entnehmen ist, nicht
A
I
N
größer ist als die für die betreffende Temperaturklasse angegebene Erwärmungs-
zeit t
.
E
Wicklungen in ∆ - Schaltung gegen Ausfall einer Phase schützen. Hierfür die
Auslöser oder Relais in Reihe mit den Wicklungssträngen schalten und auf den
0.58 fachen Bemessungsstrom einstellen. Ist diese Schaltung nicht möglich, so
sind neben Verwendung von Schutzschaltern zusätzliche Schutzmaßnahmen
erforderlich.
Wicklungsschutz ausschließlich durch direkte Temperaturüberwachung mittels
Temperaturfühlern ist nur zulässig, wenn dies besonders bescheinigt und auf dem
Leistungsschild angegeben ist.
Der thermische Motorschutz besteht aus Temperaturfühlern nach DIN 44081 bzw.
DIN 44082, die nur in Verbindung mit Auslösegeräten, die eine Schutzart-
kennzeichnung
II (2) G haben und zugelassen sind.
Bei polumschaltbaren Motoren sind für jede Drehzahlstufe getrennte, gegenseitig
verriegelte genehmigte Schutzeinrichtungen erforderlich.
Sofern nicht anders bescheinigt, dürfen elektrische Maschinen nur für Dauerbe-
trieb und nur für normale, nicht häufig wiederkehrende Anläufe eingesetzt werden,
bei denen keine wesentliche Anlauferwärmung auftritt.
Elektrische Maschinen für Schweranlauf (Hochlaufzeit ≥1,7
t
-Zeit) sind entspre-
G
E
chend den Angaben der Baumusterprüfbescheinigung durch eine Anlauf-
überwachung zu schützen.
Ist die Bescheinigungsnummer explosionsgeschützter Maschinen durch ein "B"
oder "X" ergänzt, so sind besondere Maßnahmen in Übereinstimmung mit der
Prüfbescheinigung durchzuführen.
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