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Allgemeine Hinweise
8. Schaden unverzüglich (spätestens am 7. Tag) dem Transportunternehmen melden.
9. Schaden bei der Zfx GmbH melden.
10. Produkt und Verpackung unverändert lassen
11. Beschädigte Komponenten nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihm nach der vorstehenden Bestimmung treffende Pflicht, so gilt ein Schaden
als erst nach der Ablieferung entstanden (gem. ADSp. Art. 28 / CMR-Gesetz, Kapitel 5, Art. 30).

1.5 Lagerung

Vor Inbetriebnahme nach Transport oder Lagerung muss dem System ausreichend Zeit gelassen werden,
dass alle Teilkomponenten die angegebenen Betriebsbedingungen (18°-22°) erreicht haben. Bei Risiko von
Taubildung ist der Zeitraum entsprechend auszuweiten um der Feuchtigkeit Gelegenheit zu geben zu
entweichen.
Vorsicht
Durch große Temperaturwechsel oder hohe Luftfeuchtigkeit kann sich Kondenswasser bilden und zum
Kurzschluss führen, ebenso kann sich die Sensoreinheit verstellen.
Für Transport und Lagerung außen aufgedruckte Symbole beachten.
Aufrecht
oben in Pfeilrichtung!
Vor Stößen schützen!
IFU_Zfx Evolution plus_2016-05-02_rev.2
transportieren;
Nicht stapeln!
Temperaturbereich
Vor Nässe schützen!
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