3. Unfalltechnische Hinweise
Zur Sicherung und Unfallverhütung
Die meisten Unfälle werden durch Nichtbeachtung der einfachsten Sicherheitsregeln
verursacht.
Die sorgfältige Beachtung der folgenden Anregungen möge dazu beitragen, dass Unfälle
von vornherein verhindert werden.
3.1.Allgemeines
Der Krantransport des Mischmeisters DFA ist verboten.
Grundregel: Vor jeder Inbetriebnahme den Mischer auf Betriebssicherheit prüfen.
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemeinen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften; die sonstigen allgemein anerkannten sicherheits-
technischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind
einzuhalten.
Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen,
sowie mit deren Funktion vertraut.
Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät.
Die Maschine ist für Einmannbedienung ausgelegt. Die Bedienperson darf die Maschine
nur fahren und arbeiten lassen, wenn sich keine weiteren Personen im Gefahrenbereich
befinden (besonders auf Kinder achten).
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen. Locker getragene Kleidung vermeiden!
Die Beförderung und Mitnahme von Personen ist verboten.
Beim arbeitsbedingten Aufenthalt auf dem Mischer ist besondere Vorsicht notwendig!
Das Betreten des Schutzgitters während des Mischvorgangs ist verboten.
Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Verschleiß prüfen und ggf. ersetzen.
Der Transport des Mischers mittels eines Kran ist verboten.
5