Betriebsanleitung
LASER-SPY
1.5 HAFTUNGSHINWEIS
Hinweise zu Haftung, Gewährleistung, Garantie:
Mängel sind sofort nach Feststellung dem Hersteller
schriftlich geltend zu machen.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast gegenüber
dem Hersteller, wegen sämtlicher Anspruchsvorausset-
zungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge.
Die Haftung des Herstellers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,
o wenn dem Hersteller Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit zur Last fällt,
o für Schäden, die durch das Fehlen einer zugesi-
cherten Eigenschaft entstehen und gerade die
zugesicherte Eigenschaft den Schadenseintritt
verhindern sollte,
o wenn von dem Hersteller Hauptpflichten des Ver-
trags oder vertragswesentliche Pflichten verletzt
wurden,
Bemerkungen zum
Handbuch
Der Einsatz von LASER-SPY Sensoren zur
aktiven Überwachung des Schutzbereichs
enthebt weder den Unternehmer noch das
Bedien- bzw. Wartungs- und Serviceper-
sonal von der Beachtung und Befolgung
der bestehenden Bestimmungen!
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