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Auszug Aus Der Muster-Bauordnung - Inocal ECOHEAT EvoKondens Montageanleitung

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7. Montage
stätten, wenn beispielsweise die Decke des Auf-
stellraumes der Feuerstätte das Dach bildet
oder auch außerhalb von Gebäuden.
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas- und
kondensatdicht an das Brennwertgerät anzuschließen.
Dabei muss vom senkrechten Teil der Abgasleitung bis
zum Brennwertkessel ein Gefälle von mind. 3% vorhan-
den sein, damit in der Abgasleitung anfallendes Kon-
denswasser über den Kondenswasseranschluss des im
Kessel befindlichen Abgassammelrohres abgeführt wird.
HINWEIS!
Die entsprechenden Vorschriften und Richt-
linien des Bestimmungslandes sind zu be-
achten!

Auszug aus der Muster-Bauordnung

Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauordnung
ist stellvertretend für die Landesbauordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Ab-
gasleitungen und Verbindungsstücke (Feuerungsanla-
gen), Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen
ortsfester Verbrennungsmotoren sowie Behälter und
Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten
müssen betriebs- und brandsicher sein und dürfen auch
sonst nicht zu Gefahren und unzumutbaren Belästigun-
gen führen können. Die Weiterleitung von Schall in
fremde Räume muss ausreichend gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen
sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen
über das Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so
herzustellen, dass die Feuerstätten des Gebäudes ord-
nungsgemäß angeschlossen werden können. Ausnah-
men von Satz 1 können gestattet werden, wenn Gefah-
ren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
Die Abgase von Feuerstätten mit abgeschlossenem
Verbrennungsraum, denen die Verbrennungsluft durch
dichte Leitungen aus dem Freien zuströmt (raumluftun-
abhängige Feuerstätte) dürfen abweichend von den
Bestimmungen des vorherigen Absatzes durch die Au-
ßenwand ins Freie geleitet werden, wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und
2. die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11 kW zur Be-
heizung und 28 kW zur Warmwasserbereitung nicht
überschreitet
und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht
entstehen.
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ECOHEAT EvoKondens
Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und
Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlass-
widerstand und innerer Oberfläche, so bemessen sein,
dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Be-
triebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegen-
über Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten
kann. (Deshalb müssen Überdruckleitungen, die inner-
halb von Gebäuden Geschosse überbrücken, in hinter-
lüfteten Schächten verlegt sein.)
In Gebäuden muss jede Abgasleitung, soweit sie Ge-
schosse überbrückt, in einem eigenen Schacht ange-
ordnet sein. Dies gilt nicht für Abgasleitungen in Aufstell-
räumen für Feuerstätten sowie für Abgasleitungen, die
unter Unterdruck betrieben werden und eine Feuerwi-
derstandsdauer von mind. 90 Min. haben. Die Anord-
nung mehrerer Abgasleitungen in einem gemeinsamen
Schacht ist zulässig, wenn
1) die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen,
2) die zugehörigen Feuerstätten in demselben Ge-
schoss aufgestellt sind oder
3) eine Brandübertragung zwischen den Geschossen
durch selbsttätige Absperrvorrichtungen verhindert
wird.
Die Schächte müssen eine Feuerwiderstandsdauer von
mind. 90 Min., in Wohngebäuden geringer Höhe von
mind. 30 Min. haben.
Erläuterung:
Der Begriff "Gebäude geringer Höhe" wird in den Bau-
ordnungen der Bundesländer unter dem Paragraph "Be-
griffe" erläutert. Nach der Muster-Bauordnung sind das
Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses,
in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle
mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt.

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