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2 Sicherheitsanweisungen für den Installateur
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Die Installation darf nur von einem Fachmann (Vertragsinstallateur) eines
Gasversorgungsunternehmens) vorgenommen werden.
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Diese übernimmt damit die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation und
die erste Inbetriebnahme.
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Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen Anschlußbedingungen, (Gasart
und Druck) mit den Gerateinstellungen übereinstimmen. Bei Abweichungen muß das
Gerat entsprechend umgestellt werden!
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Vor der Installation sollte die Stellungnahme des zuständigen
Bezirksschorsteinfegermeisters und des Gasversorgungsunternehmens (GVU)
eingeholt werden.
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Nachträgliche bauliche Veränderungen des Betriebsraums, die die Versorgung mit
ausreichender Verbrennungsluft beeinträchtigen, können gefährliche Folgen haben.
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Beim Anschluß an das Gasnetz sind insbesondere die einschlägigen Vorschriften und
die Richtlinien der Institutionen des Landes zu beachten, in dem das Gerät
betrieben wird.
Dies sind z.B.:
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DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gas-Installationen) in der aktuellen Fassung
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TRF (Technische Regeln Flüssiggas) in der aktuellen Fassung
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Die Jeweilige Landesbauordnung
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Die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes
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Gemäß der neuen (FeuVO) müssen Gasfeuerstatten oder die Brennstoffleitungen
unmittelbar vor diesen Gasfeuerstatten mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die
im Brandfalle (Temperatur größer als 100 °C) die weitere Gaszufuhr selbsttätig
absperrt (sog. „Thermische Armaturen-Sicherung")
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