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Dachvorsprüngen
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Balkons usw., es sei denn, dass die Abfuhr bis zur Vorderseite des
vorspringenden Teils geht
Die Dachdurchführung an der Oberseite des Daches muss mindestens 0,5 m von
Dachüberständen entfernt sein, mit Ausnahme des Firstrandes.
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