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Pioneer DDJ-RZ Bedienungsanleitung Seite 6

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4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER
EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren oder re-exportie-
ren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den Gesetzen des Landes, in dem
das Programm erworben wurde, erlaubt. Insbesondere darf das Programm nicht (a)
in Embargo-Länder der USA oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated
Nationals"-Liste des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons"-Liste
oder der „Denied Entity"-Liste des US Department of Commerce stehen, exportiert
oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms sichern Sie zu, dass Sie
sich nicht in einem dieser Länder befinden und nicht auf einer dieser Listen stehen.
Sie werden das Programm nicht für Zwecke benutzen, die nach dem Recht der
USA verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder
Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
5 SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR
VERTRAGSBRUCH
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen die-
ser Vereinbarung Pioneer DJ irreparable Schäden zufügen würde, für die
eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den
Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer DJ
berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer DJ das Recht hat,
eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder
wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
6 BEENDIGUNG
Pioneer DJ kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche
Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie
das Programm nicht weiter verwenden und müssen es von Ihrem Computer oder
Mobilgerät, auf dem es installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz
befindlichen Kopien des Programms und der Dokumentierung zerstören und
Pioneer DJ dann schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6
und 7 bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.
7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer
DJ oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar
für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden
sowie verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene
Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder
die Kosten für den Erwerb eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer DJ
auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam
gemacht wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar
ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer DJ für alle
Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie Pioneer
oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des Programms bezahlt
haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen
und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung angeführt sind,
im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil des
Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer DJ dieses
Programm anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung
abgeschlossen hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchtigen Ihre gesetz-
lichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in
dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der
Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar
eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchge-
setzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen
und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen
Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht
einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser
Vereinbarung bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses
oder Vertragsbruchs ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin
enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertra-
gen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt
noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die
schriftliche Zustimmung von Pioneer DJ eingeholt zu haben. Jede angebli-
che Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nich-
tig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien
und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung
zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen
Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schrift-
lich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und aus-
drückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer DJ nicht modifiziert oder
berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder
Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japani-
sche Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird.
6
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