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Anweisungen Zur Liquidierung Des Erzeugnisses Nach Ende Seiner Lebensdauer; Garantie Und Verantwortung Für Mängel - Viadrus G 90 Bedienungsanleitung Und Installation

Inhaltsverzeichnis

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12.
Anweisungen zur Liquidierung des Erzeugnisses nach Ende
seiner Lebensdauer
VIADRUS a.s. ist Vertragspartner der Firma EKO–KOM a.s. mit der Kundennummer F00120649.
Die Verpackungen erfüllen die Anforderungen der Norm EN 13427.
In Hinblick darauf, dass das Erzeugnis aus üblichen Metallmaterialien konstruiert ist, empfehlen wir die
einzelnen Teile wie folgt zu entsorgen:
-
Austauscher (Grauguss) – durch eine sich mit der Sammlung und Entsorgung von Abfällen
beschäftigenden Firma;
-
Rohrverteilungen, Verkleidungen – durch eine sich mit der Sammlung und Entsorgung von Abfällen
beschäftigenden Firma;
-
sonstige Metallteile – durch eine sich mit der Sammlung und Entsorgung von Abfällen beschäftigenden
Firma;
-
Isolationsmaterial ROTAFLEX - in den üblichen Abfall entsorgen.
Die Verpackungen empfehlen wir auf folgende Weise zu liquidieren:
-
Plastfolie, Kartonverpackung, nutzen Sie Rohstoffsammelstellen;
-
Metallzugband, nutzen Sie Rohstoffsammelstellen;
-
Holzunterlage, ist für eine einmalige Verwendung gedacht und kann als Erzeugnis nicht weiter verwendet
werden. Ihre Liquidierung unterliegt dem Gesetz 477/2001 Slg. und 185/2001 Slg., in Verlautbarung der
späteren Vorschriften.
Bei Verlust der Nutzeigenschaften des Erzeugnisses kann die Rücknahme genutzt werden (sofern
eingeführt); im Fall einer Verursachererklärung, dass es sich um Abfall handelt, wird mit demselben
gemäß Bestimmungen der gültigen Legislative des entsprechenden Landes umgegangen.
13.
Garantie und Verantwortung für Mängel
Die Inanspruchnahme der Rechte aus der Verantwortung für Mängel richtet sich nach dem
Handelsgesetzbuch.
VIADRUS a.s. gewährt Garantie für:
auf den Kessel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Datum der Inbetriebnahme des Erzeugnisses,
maximal jedoch 30 Monate ab Datum der Expedition aus dem VIADRUS a.s.;
auf den Kesselkörper 5 Jahre ab Expeditionsdatum aus dem VIADRUS a.s.
Zur Gültigkeit der Garantie fordert der Hersteller:
im Sinne des Gesetzes Nr. 458/2000 Sb. und ČSN 38 6405, ČSN 07 0703 und Bekanntmachung
91/93 Sb. regelmäßig 1 x jährlich die Kontrolle des Gaskessels durchzuführen. Die Kontrollen
darf die berechtigte Organisation (Vertragsservice), die durch den Hersteller VIADRUS a.s. dazu
akkreditiert ist, durchführen.
Sämtliche Aufzeichnungen über die durchgeführten Garantie- und Nachgarantiereparaturen und
die Durchführung der regelmäßigen jährlichen Kontrollen des Kessels auf der Beilage zur
Zertifizierung über die Qualität und die Komplettheit des Kessels VIADRUS G 90 nachzuweisen.
Die Garantie bezieht sich auf:
-
Mängel, die durch fehlerhafte Montage und unrichtige Bedienung des Erzeugnisses und auf
Mängel, die durch unrichtige Wartung verursacht wurden, siehe Kap. 10;
-
Defekte und Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Wasserqualität im Heizsystem
entstanden, siehe Kapitel Nr. 6.1 und 6.3, oder durch Verwendung von Frostschutzmitteln
verursacht wurden;
-
Defekte, die durch die Nichteinhaltung der Anweisungen entstanden, die in dieser Anleitung
angeführt werden;
-
die Beschädigung des Erzeugnisses bei der Beförderung oder eine andere mechanische
Beschädigung;
-
Mängel, die aufgrund ungeeigneter Lagerung verursacht werden;
-
defekte, die durch eine Naturkatastrophe oder durch Einfluss der höheren Macht verursacht
wurden.
Jede Meldung von Mängeln muss unverzüglich nach seiner Feststellung durch telefonische
Vereinbarung und immer auch in schriftlicher Form getätigt werden.
Bei der Nichteinhaltung der angeführten Anweisungen werden die vom Hersteller gewährten
Garantien nicht anerkannt.
Der Hersteller behält sich das Recht auf Änderungen vor, die im Rahmen der Innovation des
Erzeugnisses durchgeführt werden, die nicht in dieser Anleitung enthalten sein müssen.
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