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Bestimmungen Für Japan; Wahlwiederholung - Toshiba Qosmio G10 Benutzerhandbuch

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Hinweise zur Netzwerkkompatibilität
Dieses Produkt ist für die Verwendung mit folgenden Netzwerken
konzipiert. Nach durchgeführten Tests wurde festgestellt, dass es die
erweiterten Anforderungen nach EG 201 121 erfüllt.
Deutschland
Griechenland
Portugal
Spanien
Schweiz
Alle anderen Länder/Gebiete ATAAB AN003, 004
Für jedes Netzwerk sind spezifische Switch-Einstellungen oder
Konfigurationen der Software erforderlich. Lesen Sie dazu die
entsprechenden Abschnitte im Benutzerhandbuch.
Die Umschaltsignalfunktion (Hookflash) muss in den jeweiligen Ländern/
Gebieten zugelassen sein. Sie wurde nicht auf ihre Übereinstimmung mit
den Standards einzelner Länder/Gebiete geprüft. Daher kann keine
Gewähr für den Betrieb dieser Funktion in den jeweiligen Netzwerken
übernommen werden.
Bestimmungen für Japan
Gebietsauswahl
Wenn Sie den Computer in Japan verwenden, schreiben die technischen
Bestimmungen des Telecommunications Business Law vor, dass Sie Japan
als Gebietsmodus auswählen. Es ist unzulässig, das Modem in Japan mit
einer anderen Einstellung zu verwenden.

Wahlwiederholung

Es können bis zu zwei Wahlwiederholungsversuche unternommen werden.
Wenn mehr als zwei Wahlwiederholungsversuche unternommen werden,
gibt das Modem die Meldung Black Listed aus. Wenn Probleme mit der
Fehlermeldung "Black Listed" auftreten sollten, stellen Sie als Intervall
zwischen den Wahlwiederholungsversuchen einen Zeitraum von einer
Minute oder länger ein.
Das japanische Telecommunications Business Law erlaubt bis zu zwei
Wahlwiederholungsversuche bei analogen Telefonen. Die Versuche
müssen jedoch innerhalb von insgesamt drei Minuten unternommen
werden.
Das interne Modem wurde durch das Japan Approvals Institute for
Telecommunications Equipment zugelassen.
Benutzerhandbuch
ATAAB AN005,AN006,AN007,AN009,AN010
und DE03,04,05,08,09,12,14,17
ATAAB AN005, AN006 und GR01, 02, 03, 04
ATAAB AN001, 005, 006, 007, 011 und P03,
04, 08, 10
ATAAB AN005, 007, 012 und ES01
ATAAB AN002
A02-0604JP
vi

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