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6.7 Justierung

Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss
jedes Anzeigegerät mit angeschlossener Wägeplatte – gemäß dem zugrunde lie-
genden physikalischen Wägeprinzip – am Aufstellort auf die dort herrschende Erd-
beschleunigung abgestimmt werden (nur wenn das Wägesystem nicht bereits im
Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser Justiervorgang muss bei der ersten
Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel sowie bei Schwankungen der Umge-
bungstemperatur durchgeführt werden. Um genaue Messwerte zu erhalten, emp-
fiehlt es sich zudem, das Anzeigegerät auch im Wägebetrieb periodisch zu justieren.
Bei geeichten Wägesystemen ist die Justierung gesperrt.
Um die Zugriffsperre aufzuheben, muss die Siegelmarke zerstört und
der Jumper auf der Leiterplatte gesteckt sein (siehe Kap. 6.9).
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss das Wägesystem durch eine
autorisierte Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht
werden, bevor es wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet
werden darf.
Das zu verwendende Justiergewicht ist abhängig von der Kapazität des
Wägesystems. Justierung möglichst nahe an der Höchstlast des Wäge-
systems durchführen. Infos zu Prüfgewichten finden Sie im Internet un-
ter: http://www.kern-sohn.com.
Stabile Umgebungsbedingungen beachten. Eine Anwärmzeit zur Stabi-
lisierung ist erforderlich.
KFE-TNM-BA_IA-d-1610
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