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Multi-Master; Multi-Master/Slave; 1Master/N.slave (Wechselrichter ≥ 150 Kw) - Aurora PVI-55.0-YY Anleitung

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Anleitung zur Bedienung und Installation
[PVI-XXX.0-YY(-TL) - Rev:1.0]
Das Blockdiagramm in Abbildung 4-5 gibt
das System AURORA PVI-220.0 mit vier
autonomen
Wandlern
Master-Modus).
Das Blockdiagramm in Abbildung 4-6 gibt
das System AURORA PVI-330,0 mit vier
autonomen
Wandlern
Master-Modus).
Der
Transformator
Abbildung normalerweise am Ausgang des
Wechselrichters angeschlossen; der Kunde
muss
für
einen
Thermomagnetischen
Schutzschalter sorgen.
Magnetische
mindestens
Nominalstrom
empfehlenswert.
Die Wandler können in drei Betriebsarten
arbeiten durch eine im Werk durchgeführte
Konfiguration je nach Bedürfnis des Kunden:

Multi-Master,

Multi-Master/Slave

1Master/N.Slave.
4.1.1 Multi-Master
Im Multi-Master-Modus ist jeder Wandler
einem getrennten Array zugeteilt (die an
jedes Modul angeschlossenen Solarfelder
sind untereinander zu isolieren). In diesem
Fall kommt das Maximum-Power-Point-
Tracking-Prinzip (MPPT) zur Anwendung.
Dies
bedeutet,
dass
unterschiedlichen
Ausrichtungen installiert werden können.
wieder
(Multi-
wieder
(Multi-
wird
entsprechend
entsprechenden
Trenn-
Schutzschalter
6000A
und
einem
von
480A
die
Arrays
Positionierungen
Kapitel §6.1.1
4.1.2 Multi-Master/Slave
Im Multi-Master/Slave-Modus wird der
Maximum-Power-Point
Framework
Modus kann einzig durch die entsprechende
Konfiguration
verwirklicht werden.
In diesem Fall weisen die Bereiche eines
Frameworks gemeinsame Polaritäten auf.
und
4.1.3 1Master/N.Slave (Wechselrichter
≥ 150 kW)
von
Der 1Master/N.Slave-Modus, bei dem ein
sind
einziger Master den Maximum-Power-Point
(MPPT) verwaltet, kann nur realisiert
werden,
Eingangsbereich entsprechend konfiguriert.
und
In diesem Fall weisen die an der gesamten
Vorrichtung
gemeinsame Polaritäten auf.
mit
und
1
Für die Definition von Framework.
Seite 30 von 157
(MPPT)
1
Master/Slave verwaltet. Dieser
des
DC-Eingangsbereich
indem
man
angeschlossenen
vom
Kapitel §6.1.2
den
DC-
Kapitel §6.1.3
Bereiche
Kapitel §5.2.5

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