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Bedienungsanleitung
S10

11 Garantie

ALLGEMEINES
Alle unsere Produkte sind entsprechend dem höchsten Industriestandard konstruiert und hergestellt.
Wenn die Geräte gemäß der Gebrauchsanleitung korrekt installiert sind, ordnungsgemäß gewartet und
richtig bedient werden, werden sie lange und zuverlässig arbeiten. Unser internationales Netzwerk von
Vertretungen steht Ihnen in allen Wassersportrevieren auf der Welt mit Informationen und Hilfe zur
Verfügung, wenn Sie es wünschen.
Bitte lesen Sie die Garantiekarte aufmerksam, füllen Sie sie aus und senden Sie sie zur Registrierung
an Ihre nationale Vertretung.
GARANTIEEINSCHRÄNKUNG
Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz von defekten Teilen, sofern es sich um Herstellungs- oder
Materialfehler handelt, und den Arbeitslohn bei einer Reparatur im Kaufland. Die Garantiefrist beträgt
zwei Jahre und beginnt mit dem Kaufdatum im Einzelhandelsgeschäft oder der Werftübergabe.
Diese Herstellergarantie ist die einzige Garantie und andere Fristen, sei es ausdrücklich oder
stillschweigend, finden keine Anwendung. Der Hersteller schließt insbesondere die stillschweigende
Zusicherung für den Einsatz des Gerätes für einen bestimmten Zweck aus.
GARANTIEBEDINGUNGEN
· Die mitgelieferte Garantiekarte in Verbindung mit der Rechnung als Beleg für das Kaufdatum sind
Voraussetzung für Garantieansprüche.
· Die Garantie ist nicht übertragbar und bezieht sich ausschließlich auf den Erstkäufer.
· Die Garantie gilt nicht: - für Erzeugnisse mit entfernter Seriennummer - bei falsch eingebauten
Geräten - bei Beschädigungen auf Grund falscher elektrischer Absicherung - bei unsachgemäßem
Gebrauch - bei äußeren Einwirkungen - für Veränderungen und Reparaturen an den Geräten, die nicht
durch den Hersteller oder die nationale Vertretung zugelassen wurden - für den Gebrauch außerhalb
des für das Gerät vorgesehenen Zweckes.
· Der Hersteller haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, die aus einer Fehlfunktion seiner
Geräte herrühren. Der Hersteller haftet nicht für Personenschäden aller Art, die durch die Benutzung
seiner Geräte herrühren.
· Der Hersteller, seine nationalen Vertretungen oder Verkäufer haften nicht für Kosten, die - aus
Probefahrten - aus Überprüfung des Einbaus durch Dritte - aus Besichtigung des Bootes zwecks
Auswahl des Gerätes - entstehen, sei es während oder außerhalb der Garantiezeit.
· Der Hersteller hat das Recht, innerhalb der Garantiezeit zu Reparaturzwecken zurückgegebene
Geräte durch ähnliche gleichwertige Geräte zu ersetzen, wenn die Reparatur nicht in einer
annehmbaren Zeit erfolgen kann.
· Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Garantiefristen und -Bedingungen nicht
berührt.
VERFAHREN
Das beanstandete Gerät muss an die nationale Vertretung oder an einen von ihr benannten Händler
des Landes geschickt werden, in dem das Gerät gekauft wurde. Berechtigte Reklamationen werden
erledigt und das Gerät kostenfrei an den Kunden zurückgesandt.
Wenn das Gerät in einem anderen Land benutzt wird als in dem, in dem es gekauft wurde, kann es an
die dortige nationale Vertretung oder an einen von ihr benannten Händler geschickt werden. In diesem
Fall ist die Garantie auf den Ersatz von Teilen beschränkt. Lohn- und Frachtkosten werden dem
Kunden zu annehmbaren Preisen belastet.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Unsere Geräte stellen nur eine Hilfe zur Navigation dar und entbinden den Benutzer nicht von den
Pflichten ordentlicher Seemannschaft. Der Schiffsführer muss nach Seemannsbrauch alle möglichen
Unterlagen hinzuziehen und immer die voraussichtlich ungünstigste Situation annehmen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, im Sinne der laufenden Produktentwicklung Veränderungen
an den Produkten ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
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