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Opel Corsa Betriebsanleitung Seite 188

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Fahren und Bedienung
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur an-
gegebenen Steigung und bis zu einer Höhe
von 1000 Meter über dem Meeresspiegel
(NN = Normalnull). Da die Motorleistung
durch die abnehmende Luftdichte mit zu-
nehmender Höhe sinkt und damit auch die
Steigfähigkeit abnimmt, verringert sich das
zulässige Zuggesamtgewicht pro ange-
fangener 1000 Meter weiterer Höhenzu-
nahme um 10 %. Beim Befahren von Stra-
ßen mit geringer Steigung (kleiner als 8 %,
z. B. Autobahnen) muss das Zuggesamt-
gewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf
nicht überschritten werden. Das zulässige
Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild
angegeben 3 248.
Stützlast
Stützlast ist die Kraft, mit der der Anhänger
auf die Kupplungskugel drückt. Sie ist
durch Gewichtsverlagerung bei der Bela-
dung des Anhängers veränderbar.
Die maximal zulässige Stützlast (Fahrzeu-
ge mit Motor Z 12 XEP: 45 kg, übrige Aus-
führungen: 55 kg) des Zugfahrzeuges ist
auf dem Typschild der Anhängerzugvor-
richtung und in den Fahrzeugpapieren an-
gegeben. Sie sollte immer angestrebt wer-
den, besonders bei schweren Anhängern.
Die Stützlast darf niemals weniger als 25 kg
betragen.
Bei Messung der Stützlast Deichsel des be-
ladenen Anhängers in gleiche Höhe brin-
gen, wie anschließend in angekuppeltem
Zustand bei beladenem Zugfahrzeug. Be-
sonders wichtig bei Anhängern mit Tan-
demachse.
Hinterachslast bei Anhängerbetrieb
Bei angekuppeltem Anhänger und voll-
ständiger Beladung des Zugfahrzeuges
einschließlich aller Insassen darf beim Per-
sonenwagen die zulässige Hinterachslast
(Angabe siehe Typschild bzw. Fahrzeug-
papiere) um 45 kg und das zulässige Ge-
samtgewicht um 50 kg überschritten wer-
den.
Beim Lieferwagen darf die zulässige Hin-
terachslast um 25 kg überschritten werden.
Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei
mit nachfolgenden Motoren um folgende
Werte überschritten werden:
Z 10 XEP
30 kg
Z 12 XEP
15 kg
Z 13 DTH
40 kg
Z 13 DTJ
35 kg
Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe
215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zu-
lässig.
Wird die zulässige Hinterachslast über-
schritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit
von 100 km/h. Sind national niedrigere
Höchstgeschwindigkeiten bei Anhänger-
betrieb vorgeschrieben, sind diese einzu-
halten.
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