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Devolo dLAN 500 AV Wireless+ Handbuch Seite 69

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Inhaltsverzeichnis

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Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Ga-
rantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den
devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen be-
wirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-
satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3
Abwicklung
a)
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so
sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch inner-
halb von sieben Tagen geltend zu machen.
b)
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse
beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der mit dem Trans-
port beauftragten Person und dem Absender geltend zu
machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüg-
lich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei
Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transport-
person und dem Absender zu reklamieren.
c)
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantiean-
sprüche entgegennimmt und/oder das instandgesetzte Gerät
austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des
Erwerbers.
d)
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem
Gerät eine Kopie des Rechnungsoriginals vorgelegt wird.
devolo behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rechnungsorigi-
nal vorlegen zu lassen.
4
Ausschluss der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt
worden ist,
b)
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch
Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.)
beschädigt oder zerstört wurde,
c)
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben
wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen,
d)
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbe-
sondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und
der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,
e)
wenn das Gerät durch hierfür nicht von devolo beauftragte
Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde,
f)
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher
Art aufweist,
g)
wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b)
gemeldet worden ist.
5
Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes
durch fehlerhafte Fremd-Hardware, -Software, Installation oder
Bedienung verursacht wurde, behält devolo sich vor, den entstande-
nen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
6
Ergänzende Regelungen
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu de-
volo abschließend.
a)
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, ins-
besondere solche auf Wandlung oder Minderung, nicht
begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B.
bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten
Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird.
b)
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
entgangenem Gewinn, mittelbaren oder Folgeschäden.
devolo dLAN 500 AV Wireless+
Anhang 67

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