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euroflex Reflex Gebrauchsanweisung Seite 14

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lösen und den Widerstand zwischen den äußeren Stiften (1 und 4) messen.
Viermaliges Blinken - rechter (M2) Motor. Wie oben, aber für M2-Anschluss.
Fünfmaliges Blinken - linke (M1) Feststellbremse. Dies zeigt an, dass die Leitung vom M1-Anschluss
des Elektronikmoduls zur Feststellbremse unterbrochen oder kurzgeschlossen ist oder gegebenen-
falls ein Fehler an der Feststellbremse vorliegt. Überprüfen Sie, ob es sich um eine Unterbrechung
oder einen Kurzschluss handelt, indem Sie den M1-Anschluss am Elektronikmodul lösen und den
Widerstand zwischen den inneren Stiften (2 und 3) messen. Kontrollieren Sie ebenfalls, ob der Frei-
gabehebel der Feststellbremse die Bremsen wirklich zurücksetzt, wenn der Hebel in Fahrstellung
gebracht wird.
Sechsmaliges Blinken - rechte (M2) Feststellbremse. Wie oben, aber für M2-Anschluss.
Siebenmaliges Blinken - Zu geringe Akkuspannung
Zeigt an, dass die Akkuspannung zu niedrig ist, um den Rollstuhl fahren zu können. Laden Sie die
Akkus auf und überprüfen Sie, ob die Kontrollleuchte des Ladegeräts einen Ladevorgang anzeigt.
Wenn der Fehler weiterhin besteht, messen Sie die Akkuspannung, während eine und während keine
Ladung stattfindet. Wenn sich die Spannungswerte stark unterscheiden, sind die Akkus wahrschein-
lich verbraucht und müssen ersetzt werden. Überprüfen Sie ebenfalls die Anschlüsse und Kabel der
Akkus.
Achtmaliges Blinken - Zu hohe Akkuspannung.
Dies zeigt an, dass die Batteriespannung 32 V übersteigt. Normalerweise kann dies nur während der
Ladung vorkommen und deutet darauf hin, dass das Ladegerät defekt ist.
Neunmaliges Blinken - CANL-Fehler
Anzeige einer Störung (Unterbrechung oder Kurzschluss) der CANL-Leitung im DX-Bus, die zu Kom-
munikationsstörungen zwischen Bedieneinheit und Elektronikeinheit führt. Das Steuersystem arbei-
tet in der „Ersatzbetriebsart" weiter, der Fehler muss jedoch so schnell wie möglich ermittelt und
behoben werden. Wahrscheinlichste Ursache für den Fehler ist ein beschädigtes Buskabel zwischen
Bedien- und Elektronikeinheit.
Zehnmaliges Blinken - CANH-Fehler
Die CANH-Leitung im DX-Bus wird einerseits für die Kommunikation zwischen den Elektronikmo-
dulen und andererseits als Leitung für ein „KILL"-Signal verwendet. Mit dem „Kill"-Signal werden
alle Module aufgefordert, in eine vorbestimmte „sichere" Betriebsart zu wechseln. Das Signal wird
initiiert, indem die CANH-Leitung mit Akku (+) oder Akku (-) verbunden wird.
Das Signal kann auch manuell – z.B. durch einen Notschalter – oder automatisch von einem Modul
ausgegeben werden, das einen Fehler feststellt und das System abschaltet. Dies bedeutet, dass ein
CANH-Fehler von sehr vielen verschiedenen Problemarten abhängen kann. Das DX-System schaltet
nach Möglichkeit in die „Ersatzbetriebsart" um.
Elfmaliges Blinken - Überbelastung
Wenn der Motorstrom während der als „stall time out" programmierten Zeit dauernd den vorpro-
grammierten Grenzwert überschreitet, bleibt der Rollstuhl stehen und die Kontrollleuchte blinkt
elfmal. Um den Fehler zurückzusetzen, muss der Rollstuhl zuerst ausgeschaltet und dann erneut
gestartet werden.
Zwölfmaliges Blinken - Kompatibilitätsfehler
Dadurch wird ein Kompatibilitätsfehler zwischen verschiedenen Elektronikmodulen im DX-System
angezeigt. Dieser Fehler kann nicht bei einem Rollstuhl in Betrieb auftreten.
Service des DX-Systems.
Alle Kabel und Anschlüsse müssen regelmäßig auf Schäden und mögliche Oxidation überprüft wer-
den. Lose, oxidierte Anschlüsse oder beschädigte Kabel müssen ausgetauscht werden.
Alle Komponenten des DX-Systems müssen von Staub, Schmutz und Flüssigkeiten frei gehalten wer-
den. Eine eventuell erforderliche Reinigung ist mit einem mit warmem Wasser oder Alkohol ange-
feuchteten Tuch vorzunehmen. Verwenden Sie keine Lösungsmittel. Es gibt keine Bestandteile des
Systems, die gewartet werden müssen. Öffnen Sie keine der Elektronikeinheiten.
Warnung!
Wenn ein Bestandteil des Systems beschädigt wurde oder wenn interne Schäden vermutet werden,
müssen die Komponenten von autorisiertem Personal kontrolliert werden, bevor der Rollstuhl in Be-
trieb genommen werden darf.
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