Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Longlife-Abscheider (Pos. Ƒ ) - AFS 600 Originalbetriebsanleitung

Afs-luftreinigungsgeräte zur abscheidung von öl- und emulsionsnebel
Inhaltsverzeichnis

Werbung

O r i g i n a l b e t r i e b s a n l e i t u n g f ü r A F S - L u f t r e i n i g u n g s g e r ä t e
z u r A b s c h e i d u n g v o n Ö l - u n d E m u l s i o n s n e b e l
7.1.3
Longlife-Abscheider (Pos.
Abbildung 13: Longlife-Abscheider: Pfeilrichtung muss in Durchflussrichtung zeigen
Der Longlife-Abscheider darf Temperaturen über 70°C nicht ausgesetzt werden.
Der Longlife-Abscheider ist gekennzeichnet durch eine hohe Selbstreinigungsleistung und ist daher
nur bei visuell erkennbarer, sehr starker Verschmutzung bzw. bei Verstopfung zu reinigen.
Reinigung: selbstreinigend.
Sollte der Longlife-Abscheider dennoch stark verschmutzt sein, d.h. durch Ablagerungen von Öl-
und Emulsionsrückständen oder verharztem Öl, kann der komplette Abscheider mit warmem
Wasser in Verbindung mit fettlösenden Reinigungsmitteln gereinigt werden.
Der Longlife-Abscheider darf nicht geöffnet oder demontiert werden.
Beim Einbau ist die Luftdurchströmungsrichtung anhand der Luftströmungspfeile auf dem Rahmen
des Abscheiders unbedingt zu beachten. Ansonsten ist die Funktionsfähigkeit des Gerätes nicht
mehr gegeben.
Die Schrift auf dem Longlife-Abscheider kann je nach Durchströmungsrichtung und Einbaulage ggfs.
auf dem Kopf stehen.
Beschädigte Longlife-Abscheider sind umgehend zu ersetzen.
Falsch eingebaute oder beschädigte Longlife-Abscheider führen zur verminderten oder
ungenügenden Abscheideleistungen. Eine Funktionsfähigkeit des AFS-Gerätes ist dann nicht mehr
gegeben.
Bauteil enthält Rückstände von Öl- und Kühlschmierstoff. Eine fach- und umweltgerechte
Entsorgung des Abwassers ist zwingend erforderlich.
Ersteller:
U. Burkhardt
Version:
1.06
Gültig ab:
04.04.2018
ƒ
)
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung
ihres Inhaltes sind nicht gestattet, soweit nicht von AFS ausdrücklich zugestanden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Seite 18 von 26

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis