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Entsorgung
11.1
Entsorgung des Geräts
Die Enthärtungseinheit ist aus ungefährlichen Materialien hergestellt. Es ist notwendig, sie
gemäß der geltenden Richtlinien zu entsorgen. Die Entsorgung des Geräts muss durch
einen Fachbetrieb erfolgen. Der Fachbetrieb ist dabei über gesundheitsgefährdende
Rückstände im Gerät zu informieren.
11.2
Entsorgung der Kationenharze
Auch die Entsorgung eventuellen Abfalles muss gemäß der geltenden Richtlinien
durchgeführt werden.
Entsorgen Sie die Harze nicht in den Abwasserkanal. Die Harze sind nicht biologisch
abbaubar und müssen als nicht gefährliche Sonderabfälle entsorgt werden (CER Kodex
190905).
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