Wenn anzunehmen ist, daß ein gefahrloser Betrieb nicht mehr
möglich ist, so ist die Lötstation außer Betrieb zu setzen und ge-
gen unbeabsichtigten Betrieb zu sichern. Es ist anzunehmen, daß
ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist, wenn
– die Lötstation und die Netzleitung sichtbare Beschädigungen
aufweisen,
– die Lötstation nicht mehr arbeitet
– eine längerer Lagerung unter ungünstigen Verhältnissen statt-
gefunden hat
oder
– schwere Transportbeanspruchungen nicht auszuschließen sind.
Die Lötstation gehört nicht in Kinderhände!
In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvorschrif-
ten des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften für
elektrische Anlagen und Betriebsmittel zu beachten.
In Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Hobby- und Selbsthilfe-
werkstätten ist der Umgang mit der Lötstation durch geschultes
Personal verantwortlich zu überwachen.
Schalten Sie die Lötstation niemals gleich dann ein, wenn sie
von einem kalten in einen warmen Raum gebracht wurde. Das
dabei entstandene Kondenswasser kann unter Umständen Ihre
Lötstation zerstören. Lassen Sie die Lötstation uneingeschaltet
Zimmertemperatur annehmen.
Ziehen Sie stets den Netzstecker aus der Steckdose, wenn die
Lötstation nicht in Gebrauch ist.
Die Lötstation ist nicht für die Benutzung im Freien geeignet.
Kondensatoren im Gerät können noch geladen sein, selbst wenn
die Lötstation von der Spannungsversorgung getrennt wurde.
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