13.
KÜCHE
13.1
Gaskocher
GEFAHR!
) Um einen kontinuierlichen Luftaustausch im Reisemobil zu gewährleisten, dürfen die
Zwangsbelüftungen in den Dachluken und Dachfenstern niemals abgedeckt werden.
Es besteht Erstickungsgefahr!
) Während der Benutzung des Gaskochers muss die Aufbautür, ein Fenster oder eine
Dachluke mit einem freien Querschnitt von mindestens 150 cm
Reisemobil ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen. Es besteht Erstickungsgefahr!
) Den Gaskocher niemals als Heizung verwenden. Es besteht Erstickungsgefahr!
) Der Gaskocher darf während der Fahrt, an Tankstellen und in Garagen nicht betrieben
werden. Es besteht Explosionsgefahr!
) Gas nie unverbrannt ausströmen lassen. Es besteht Explosionsgefahr!
) Der gesamte Zündvorgang der Brenner muss vom Bediener immer gut überblickbar
sein und darf nicht durch Kochtöpfe oder andere Gegenstände verdeckt werden!
) Glasabdeckung bei Benutzung des Gaskochers immer aufstellen. Es besteht Feuergefahr!
) Der Gaskocher darf nie unbeaufsichtigt betrieben werden.
ACHTUNG!
) Beim Aufsetzen der Kochtöpfe ist darauf zu achten, dass sie in der Mitte des Topfrostes
platziert werden und keine Flammen über den Topfrand herausschlagen.
) Töpfe mit gewölbtem Boden dürfen nicht verwendet werden.
) Die verschiedenen Brenner der Kochgeräte können mit verschiedenen Größen von
Topfrosten ausgerüstet sein. Die verwendeten Kochtöpfe dürfen nicht größer sein als
der auf dem Brenner befindliche Rost.
) Um ein versehentliches Herunterstoßen zu vermeiden, Griffe von Töpfen und Pfannen
nicht über die Herdkante hinausragen lassen.
) Gaskocher nicht ohne Töpfe oder Pfannen betreiben, es besteht Verbrennungsgefahr
bei Kontakt mit dem Kocher bzw. die Gefahr dass naheliegende Einrichtungsgegen-
stände durch die Hitzeentwicklung Schaden nehmen.
KÜCHE
geöffnet sein, um das
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