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Anhang; Gewährleistung - Telekom Speedport Powerline 100 Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Tele-
kom oder Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des
Speedport Powerline Adapter eine Gewährleistung von 2 Jahren
ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst das Recht auf Nacher-
füllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbes-
serung oder die Lieferung eines Ersatzprodukts. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder
Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu verant-
worten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendun-
gen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist
durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, sowie Verbrauchsgüter, wie z. B. aufladbare
Akkumulatoren fallen nicht unter die Gewährleistung.
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