Bedienungsanleitung
Gabelstaplerheber FLJ400
Diese Bedienungsanleitung muss vom Bediener vor
dem Gebrauch gelesen und verstanden werden. Der
Bedienungsanleitung ist Folge zu leisten. Die
Bedienungsanleitung ist dem Bediener jederzeit
verfügbar zu machen.
Die Last ist nach dem Hubvorgang auf geeignete Unterstellböcke
abzusetzen. Der Heber FLJ ist nur ein Mittel zum HEBEN! Arbeiten an
und um den gehobenen Gabelstapler sind nur mit geeigneten
Unterstellböcken und nach dem Herausziehen des Gabelstapler-
Hebers gestattet. Vor dem Hubvorgang sind die Räder des
Gabelstaplers zu blockieren, damit ein Rollen während des
Hubvorgangs verhindert wird. Der Motor des Gabelstaplers ist
auszuschalten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung des Gabelstapler-Hebers ist
das Anheben von Gabelstaplern. Der Gabelstapler-Heber ist nicht zum
Heben von anderen Lasten konstruiert.
Eine Überlastung des Gabelstapler-Hebers ist nicht erlaubt. Die
maximale Tragfähigkeit ist 3.630 kg.
Schützen Sie Ihre Hände, Füße und andere Körperpartien vor dem
Scherenmechanismus des Hebers.
Jedwede Änderung am Gabelstapler-Heber ist verboten.
Benutzen Sie keinen beschädigten Gabelstapler-Heber. Stoßartige
Belastung ist verboten.
Der Gabelstapler-Heber unterliegt der DGUV Vorschrift 54 und ist mindestens jährlich durch eine befähigte
Person/ sachkundige Person zu überprüfen.
Sicherheitshinweise
a)
Der Heber darf nur auf einer ebenen und waagerechten Fläche eingesetzt werden, die der Last
standhalten kann.
b)
Die Last niemals höher als für den Eingriff notwendig heben.
d)
Der Heber kann zwei Räder auf derselben Seite oder am gleichen Ende eines Gabelstaplers mit vier
Rädern heben, wobei die beiden anderen Räder am Boden bleiben müssen.
Daher: Niemals gleichzeitig zwei Räder eines Gabelstaplers mit drei Rädern anheben.
e)
Versuchen Sie nie alle Räder eines Gabelstaplers gleichzeitig zu heben oder zu senken, z.B. durch den
Einsatz von mehreren Hebern.
f)
Vor dem Hubvorgang muss sichergestellt sein, dass die Gabel unbelastet und sich in unterster Stellung
befindet. Niemand darf während des Hubvorgangs auf dem Gabelstapler verweilen.
BAFLJ.doc/Stand: 01.02.2015/BB
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