7.1 Batterien und Ladegerät
Verwenden Sie nur die mitgelieferten Hauptbatterien bzw. Original‐Ersatzteile.
Laden Sie die Hauptbatterien nur mit dem Originalen Ladegerät des Herstellers auf.
Achten Sie beim Laden der Batterien auf den korrekten Anschluss des Ladegeräts, ausrei‐
chende Belüftung und trockene Umgebung.
Führen Sie niemals selbst Reparaturen an den Batterien oder am Ladegerät durch!
Führen Sie regelmäßig Sichtkontrollen des Anschlusssteckers des Ladegeräts durch und
tauschen Sie diese bei Beschädigungen aus.
Bringen Sie das Ladegerät niemals in Kontakt mit Wasser.
Bei Netzanschluss (230V AC, 50‐60Hz) des Batterieladegerätes ist darauf zu achten, dass die
Netzsteckdose mit einer Sicherung abgesichert ist. Das Ladegerät ist kurzschlussfest und
verpolungsgeschützt.
Das Ladegerät darf nur von eingewiesenem Fachpersonal geöffnet werden.
Das Ladegerät entspricht den Schutzbestimmungen der Niederspannungsrichtlinie
2006/95/EG und der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG.
8. Wartung und Pflege
Grundsätzlich ist der Elektroscooter sehr wartungsfreundlich konstruiert. Um jedoch mög‐
lichst lange Freude an Ihrem Fahrzeug zu haben, sind einige Dinge zu beachten:
Fahrzeug nur mit trockenem Tuch reinigen, abspritzen mit Hochdruckreiniger vermeiden.
Reinigungsmittel und Polituren sollten Sie an nicht sichtbaren Stellen ausprobieren.
Spannungsführende Teile wie Schalter, Ladebuchse usw. beim Polieren aussparen.
Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen den festen Sitz aller Schrauben an Ihrem Roller.
Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Funktionen von Licht, Blinker und Hupe.
8.1 Einstellen und Nachstellen der Bremsen
Ihr Fahrzeug wird mit fabrikneuen Bremsen ausgeliefert. Während der ersten 200km legen
sich die Bremsbacken an die Trommelgeometrie an. Um immer optimale Bremswirkung zu
erreichen, müssen die Bremsen während dieser Einfahrtsphase öfter nachgestellt werden.
9. Garantie und Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.
Für Batterien gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten ab Kaufdatum.
Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in Werkstoff
und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe des
Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungspflicht erfolgt nach unserer Wahl durch
Instandsetzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets
durch Vertragswerkstätten und umfasst Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils,
Arbeitszeit, Ersatzteillieferung. Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten für Versand, Aus‐ und Einbau
zu unseren Lasten. Dies ist von Ihrer Seite aus durch einen Kaufbeleg nachzuweisen.
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