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Informationen Betreffend Den Visiopool®-Alarm - Waterman VisioPool Bedienungsanleitung

Pool alarm
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Die Eigentümer von versenkten, nicht abgeschlossenen, individuell oder kollektiv genutzten Privatschwimmbädern, die
vor dem 1. Januar 2004 erstellt worden sind, müssen bis zum 1. Januar 2006 ihre Schwimmbäder mit einer genormten
Sicherheitsvorrichtung ausrüsten.
Im Fall von saisonaler Vermietung der Wohnung muss ein genormtes Sicherheitssystem vor dem 1. Mai 2004 installiert
worden sein.
Es ist äußert wichtig, auf der aktiven Aufsicht durch die Eltern zu bestehen.
inFormationen BetreFFend den visioPool®-alarm
Das VisioPool®-Alarmsystem ersetzt weder den gesunden Menschenverstand noch die persönliche Verantwortung.
Noch hat es den Zweck, die Aufsicht durch die Eltern und/oder die verantwortlichen Erwachsenen zu ersetzen, die der
wesentliche Faktor für den Schutz der Kinder ist (insbesondere von Kindern unter 5 Jahren).
Das VisioPool®-Gerät ist ein Alarmsystem für versenkte, nicht abgeschlossene, individuell oder kollektiv genutzte Privat-
schwimmbäder, das eine Gefahr (oder ein Gefahrenrisiko) meldet. Ein rasches Eingreifen (in weniger als 3 Minuten) ist
die Pflicht eines verantwortlichen Erwachsenen bei Alarmauslösung.
Das Gerät wird an Schwimmbädern von 12 x 5 m maximaler Größe angebracht (Aktionsradius: 7 Meter). Für größere
Dimensionen empfehlen wir Ihnen, das Schwimmbecken mit zusätzlichen der französischen Norm NF P90-307/A1
entsprechenden Schutzvorrichtungen auszustatten.
Derjenige Benutzer, der das Warnsignal abstellt, sollte sich bewusst sein, dass die Aufsicht durch den Menschen nun an
die Stelle des Geräts tritt. Es muss zwingend reagiert werden, wenn das Signal ertönt. Höchste Wachsamkeit eines Eltern-
teils oder des verantwortlichen Erwachsenen ist zwischen dem Ende des Badens und der Reaktivierung des Systems in
die Betriebsart „Überwachung" erforderlich. Zur Verkürzung der Übergangszeit kann diese Betriebsart auch eingestellt
werden, indem mit die Magnetpunktfunktion mit dem Magneten aktiviert.
Stellen Sie die Gegenstromschwimmanlage bei Beendigung des Badens ab, um den Wechsel in die Betriebsart
„Überwachung" zu reaktivieren.
In keinem Fall kann Ihr Wiederverkäufer oder der Hersteller des VisioPool®-Alarms für einen Sturz ins Wasser oder den
Tod durch Ertrinken eines Kindes, eines Schutzbefohlenen, von Erwachsenen oder Tieren haftbar gemacht werden.
Die Installation eines Alarmsystems kann keinesfalls Ihre Wachsamkeit verringern oder eine aktive Aufsicht des
Schwimmbads und seiner unmittelbaren Umgebung ersetzen.
Dieses Alarmsystem, wie auch alle Sicherheitsgeräte oder Sicherheitsausrüstungen, ist ein zusätzliches Hilfsgerät, das im
Fall zeitweiser Abwesenheit der Aufsicht von Nutzen sein soll.
Waterman GmbH | Heinrich-Otto-Str. 28 | D-73240 Wendlingen | info@waterman-pool.com | www.waterman-pool.com

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