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Warnhinweise; Ergänzende Angaben; Gesetzliche Hinweise - Waterman VisioPool Bedienungsanleitung

Pool alarm
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Im Fall einer längeren Abstelldauer ist es empfehlenswert, die Batterien herauszunehmen und sie an einem trockenen
und temperierten Ort aufzubewahren.
Um Ihren VisioPool®-Alarm wieder einzuschalten, verfahren Sie nach Punkt I. dieser Anleitung. Nach jedem vollständigen
Abstellen sind gemäß dieser Anleitung ein Neustart sowie die betreffenden Tests vorzunehmen. Falls Probleme auftreten
sollten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Wiederverkäufer oder vorzugsweise direkt an die ACIS s.a.rl.
*Wichtiger hinweis: Gemäß dem Gesetz 2003-9 über die Sicherheit von Schwimmbädern erinnern wir daran, dass das
Gerät „während des ganzen Jahres auf Dauer installiert und befestigt sein muss." Bei Todesfällen durch Ertrinken nach
vollständigem Abstellen Ihres VisioPool®-Alarms können weder der Hersteller noch Ihr Wiederverkäufer für diese Unfälle
haftbar gemacht werden.

WarnhinWeise

FROST - Achtung: Im Fall von Eisbildung im Inneren des Sensors oder wenn das Wasser im Schwimmbecken gefroren ist,
ist Ihr VisioPool®-System unwirksam. Bestehen Zweifel über den festen oder flüssigen Zustand des Wassers im Inneren
des Tauchrohrs, ist ein Funktionstest des Alarms durchzuführen.
EINGRIFFSBERECHTIGUNG – Betreffend die Instandhaltung und Pflege dieses Geräts ist die einzige Handlung, die
der Benutzer auszuführen berechtigt ist, das Ersetzen der Batterien. Für sämtliche anderweitigen Eingriffe ist der Wieder-
verkäufer oder vorzugsweise die ACIS s.a.r.l. zuständig.
KONTROLLEN – Überprüfen Sie regelmäßig die einwandfreie Funktion Ihres VisioPool® -Alarms, indem Sie die in dieser
Anleitung beschriebenen Auslösungstests durchführen. Notieren Sie das Ergebnis dieser Tests an der Stelle, die in dieser
Anleitung zu diesem Zweck vorgesehen ist.
Im Fall einer Funktionsstörung schützen Sie den Zugang zu Ihrem Schwimmbad, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich
Ihren Wiederverkäufer oder vorzugsweise die ACIS s.a.r.l. und veranlassen Sie die Instandsetzung. Eine Testanleitung
befindet sich auf Seite 6 dieser Gebrauchsanweisung.
ergänzende angaBen:

gesetzliche hinWeise

Um die steigende Zahl von Unfällen und Todesfällen durch Ertrinken in individuell oder kollektiv genutzten Privatschwimm-
bädern zu verringern, wurden das Gesetz Nr. 2003-9 und seine Anwendungsverfügung Nr.2003-1389 vom französischen
Parlament verabschiedet. In diesen Texten wurden die folgenden Verfügungen festgelegt:
Ab dem 1. Januar 2004 muss jedes neue, nicht abgeschlossene, individuell oder kollektiv genutzte Privatschwimmbad
mit einem genormten Sicherheitssystem ausgerüstet sein. Ab diesem Datum muss jeder Hersteller oder Installateur eines
solchen Schwimmbads dem Bauherrn ein technisches Merkblatt mit Angabe der gewählten Vorrichtung zur Verfügung
stellen. Im Fall einer endgültigen oder zeitweisen Übereignung des VisioPool®-Alarms, ist es zwingend erforderlich,
sich zu versichern, dass der neue Benutzer die Gesamtheit der mit dem Gerät bei seiner erstmaligen Installation geliefer-
ten Dokumente, einschließlich der Verpackung besitzt.
Waterman GmbH | Heinrich-Otto-Str. 28 | D-73240 Wendlingen | info@waterman-pool.com | www.waterman-pool.com

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