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Garantie - Behringer Europort EPA40 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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EUROPORT EPA40

4. GARANTIE

§ 1 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer aus dem geschlossenen
Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER gelten soweit sie dem jeweiligen
nationalen Recht im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
§ 2 ONLINE-REGISTRIERUNG
Registrieren Sie bitte Ihr neues BEHRINGER-Gerät möglichst direkt nach dem Kauf unter
www.behringer.com (bzw. www.behringer.de) im Internet und lesen Sie bitte die Garantiebedingungen
aufmerksam.
Ist Ihr Gerät mit Kaufdatum bei uns registriert, erleichtert dies die Abwicklung im Garantiefall erheblich.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
§ 3 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER International GmbH einschließlich der auf der beiliegenden
Seite genannten BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan) gewährt für
mechanische und elektronische Bauteile des Produktes, nach Maßgabe der hier beschriebenen
Bedingungen, eine Garantie von einem Jahr* gerechnet ab dem Erwerb des Produktes durch den Käufer.
Treten innerhalb dieser Garantie-frist Mängel auf, die nicht auf einer der in § 5 aufgeführten Ursachen
beruhen, so wird die Firma BEHRINGER nach eigenem Ermessen das Gerät entweder ersetzen oder
unter Verwendung gleichwertiger neuer oder erneuerter Ersatzteile reparieren. Werden hierbei Ersatzteile
verwendet, die eine Verbesserung des Gerätes bewirken, so kann die Firma BEHRINGER dem Kunden
nach eigenem Ermessen die Kosten für diese in Rechnung stellen.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt frachtfrei zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.
§ 4 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen zu können, setzt die Garantieleistung
voraus, dass der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe beiliegende
Liste) VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen Geschäftszeiten anruft und über den aufgetretenen
Mangel unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer im Originalkarton eingesandt werden.
Die Firma BEHRINGER wird Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 5 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung
bzw. der Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein Garantiefall vor, wird das
Produkt grundsätzlich repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss, um den geltenden nationalen oder örtlichen
technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu entsprechen, das nicht das Land
ist, für das das Produkt ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht als Material- oder
Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im übrigen nicht die Vornahme solcher Veränderungen oder
Anpassungen unabhängig davon, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder nicht. Die
Firma BEHRINGER übernimmt im Rahmen dieser Garantie für derartige Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes,
insbesondere wenn die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht vom
Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Crossfader, Potentiometer, Schalter/Tasten, Röhren,
Gitarrensaiten, Leuchtmittel und ähnliche Teile.
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4. GARANTIE

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