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Garantiebedingungen - DEHACO IBEX 130GS Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Hydraulischer abbruchhammer - g-typ
Inhaltsverzeichnis

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2. Überblick

1.15 Garantiebedingungen

Ein neuer, von der Dehaco B.V. gelieferter IBEX-
Abbruchhammer hat eine Garantiefrist von 12
Kalendermonaten.
Die Garantie auf einen IBEX-Abbruchhammer bezieht
sich auf Material- oder Produktionsfehler während
der Garantiefrist (Herstellergarantie), wobei die
nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten.
Der IBEX-Abbruchhammer muss von der Dehaco B.V.
oder einem anerkannten Händler installiert und in
Betrieb genommen werden. Die Garantiefrist beginnt
im Zeitpunkt, in dem der IBEX-Abbruchhammer
versandt wurde.
Die mangelhaften Bauteile, die unter die Garantie
fallen, werden Eigentum der Dehaco B.V. Sie müssen
für die Dehaco B.V. verfügbar gehalten werden und
sollten unverzüglich, vollständig und unverändert
zurückgegeben werden.
Ein Garantieanspruch wird nur in Behandlung
genommen, wenn er schriftlich bei der Dehaco B.V.
oder einem anerkannten Händler eingereicht wurde.
Der Schaden oder die Fehlfunktion muss innerhalb von
24 Stunden nach dem ersten Auftreten angemeldet
werden.
Ein Garantieanspruch muss die folgenden Angaben
enthalten:
◊ Seriennummer.
◊ Typ der Grabmaschine, auf dem die Maschine
montiert wurde.
◊ Beschreibung des Schadens oder der Fehlfunktion.
◊ Fotos des Schadens (falls zutreffend), der
Grabmaschine und der Situation.
◊ Kopie des Lieferscheins und der Rechnung des
IBEX-Abbruchhammers.
Nach der Feststellung des Fehlers kann die Dehaco
B.V. oder der anerkannte Händler dem Besitzer
die Erlaubnis erteilen, bestimmte Reparaturen
durchzuführen. Wenn diese Reparaturen unter
die Bedingungen der Garantie fallen, werden die
erforderlichen Bauteile kostenlos geliefert. Wenn keine
Erlaubnis erteilt wird, die Reparatur selbst auszuführen,
muss der IBEX-Abbruchhammer an die Dehaco B.V.
oder einen zugelassenen Händler zur Reparatur oder zu
Änderungen zurückgesandt werden. Die Reparaturen
werden kostenlos durchgeführt. Die Transport- und/
oder die Wegekosten zur oder von der Dehaco B.V.
oder zu oder von einem anerkannten Händler sind nicht
gedeckt.
10
Dehaco B.V. • Kruisbaak 25 • 2165 AJ Lisserbroek (NL) • ✆ +31 (0)252 - 41 79 50 •  info@dehaco.nl • www.dehaco.nl
Die Dehaco B.V. haftet nicht für Folgeschäden
oder -verluste, die von einem fehlerhaften IBEX-
Abbruchhammer verursacht werden. Dazu gehören
Folgeschäden am Bagger/an der Grabmaschine sowie
Folgeschäden oder -verluste aufgrund der Einstellung
des Betriebs des Baggers/der Grabmaschine oder der
Arbeiten.
Von der Garantie ausgeschlossene Schäden
◊ Schäden als Folge einer unsachgemäßen
Installation oder Inbetriebnahme des IBEX-
Abbruchhammers, des Baggers/der Grabmaschine
oder des Hydrauliksystems.
◊ Schäden als Folge unsachgemäßer oder
nachlässiger Wartung und Transportschäden.
◊ Schäden oder Fehler, die auf falsche oder von
unautorisierten Dritten durchgeführte Reparaturen/
Wartung zurückgeführt werden können.
◊ Schäden, die auf die falsche Ausführung der
präventiven Wartung wie beispielsweise einer
regelmäßigen Schmierung zurückgeführt werden
können.
◊ Schäden oder Mängel an Verschleißteilen wie
beispielsweise Beitel und Buchsen.
◊ Folgeschäden, die dadurch verursacht werden, dass
der notwendige Austausch dieser Verschleißteile
nicht stattgefunden hat.
Wenn beschädigte oder fehlerhafte Bauteile durch
Nichtoriginalteile ersetzt werden, erlischt die gesamte
Garantie.

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